Verlängerung der Elternzeit bei Teilzeitbeschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung der Elternzeit bei Teilzeitbeschäftigung

Hallo, habe bei meinem Arbeitgeber von 02/2012 bis 08/2013 Elternzeit beantragt, die ich jetzt gerne auf 3 Jahre verlängern möchte.Ich habe vor ab 03/2013 in Teilzeit 34h arbeiten zu gehen, kann ich die Elternzeit trotzdem ohne weiteres verlängern oder müssen meine Arbeitgeber einwilligen ( habe 4 gleichberechtigte Chefs).Muss ich dies begründen? Eigentlich ist eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit ja nur bis 30h erlaubt, aber meine Chefs haben da nix dazu gesagt, ist das denn dan rechtens? Mit frendlichen Grüßen

von katlmax0204 am 30.01.2013, 17:49



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit bei Teilzeitbeschäftigung

Hallo, in Elternzeit darf man nur bis zu 30 h pro Woche arbeiten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2013



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit bei Teilzeitbeschäftigung

>Teilzeit sind doch nur 30st in der woche

von sommersone am 31.01.2013, 09:24



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