Hallo, habe bei meinem Arbeitgeber von 02/2012 bis 08/2013 Elternzeit beantragt, die ich jetzt gerne auf 3 Jahre verlängern möchte.Ich habe vor ab 03/2013 in Teilzeit 34h arbeiten zu gehen, kann ich die Elternzeit trotzdem ohne weiteres verlängern oder müssen meine Arbeitgeber einwilligen ( habe 4 gleichberechtigte Chefs).Muss ich dies begründen? Eigentlich ist eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit ja nur bis 30h erlaubt, aber meine Chefs haben da nix dazu gesagt, ist das denn dan rechtens? Mit frendlichen Grüßen
von katlmax0204 am 30.01.2013, 17:49