Liebe Frau Bader,
seit 4 Jahren haben der "Erzeuger" meiner Tochter und ich Differenzen bezgl. dem Umgangs-u. Besuchsrechts.
Wir kommunizieren nur noch über Anwälte und seit 2 Jahren aht er Denise nicht mehr gesehen. Er geht nicht arbeiten und zahlt seit ihrer Geburt auch keinen Unterhalt mehr...
Nun ist im Dez. ein Termin vom Amtsgericht anberaumt worden, in dem Denise und ich, einige Zeugen seiner und meiner Seite geladen worden sind.
Man erzählte mir, Denise werde auch befragt ohne mein Beisein...Sie ist doch gerade mal 4 Jahre...Ihren "Erzeuger" kennt sie nicht, für sie ist mein Ehemann ihr Papa, den sie über alles liebt...
Welche Fragen werden dem Kind gestellt und wer wird dabei sein, wenn ich nicht darf ?
LG
Jessica
Mitglied inaktiv - 19.11.2002, 10:56
Antwort auf:
Verhandlung wegen Umgangsrecht
Hallo,
da Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich mich nicht äußern.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2002
Antwort auf:
Verhandlung wegen Umgangsrecht
Ihren "Erzeuger" kennt sie nicht, für sie ist mein Ehemann ihr Papa, den sie über alles liebt...
*** Dann solltet Ihr sie trotzdem mal darüber aufklären. Einen Vater kann man nicht todschweigen. Und Erzeuger gibt es nicht... Dann gibt es nämlich auch Erzeugerinnen!
Welche Fragen werden dem Kind gestellt und wer wird dabei sein, wenn ich nicht darf ?
*** Dabei sein wird auf jeden Fall der Familienrichter und evtl. eine Dame des Jugendamtes und sie wird auf jeden Fall zu Ihrer Einstellung bzgl. Besuche bei Ihrem Vater befragt...
Er wird auch ein Besuchsrecht bekommten. Wahrscheinlich erstmal in Anwesenheit einer Dame des Jugendamtes oder Kinderschutzbundes und später auch alleine (auch mit Übernachtung!). Darauf solltet Ihr Euch einstellen. Vor allem auch in der "neuen" Familie...
LG, Annie
Mitglied inaktiv - 19.11.2002, 11:58