Hallo Frau Bader, im Arbeitsvertrag steht "wird eingestellt als Assistenz im Bereich Stab". Im nächsten Absatz heißt es dann "AG ist berechtigt, auch andere ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende gleichwertige Aufgaben in einem anderen Bereich zu übertragen." Ist nach diesem Wortlaut eine Stelle im CallCenter mit leichter Sachbearbeitertätigkeit einer Assistenzstelle gleichzusetzen bzw. adäquat / gleichwertig, so dass ich diese nach der EZ annehmen muss? Vorab vielen Dank.
von Ariane07 am 22.09.2015, 16:22