Frage: Verfällt die Elternzeit?

Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehend und ich bin in der Elternzeit im 3 Jahr. Da ich seit einem Jahr nebenberuflich als Freelancer arbeite, überlege ich ob es Sinn macht, die Elternzeit vorzeitig zu beenden (um mehr Arbeitsstunden zu arbeiten und um mehr zu verdienen) und meinen Vollzeitjob zu kündigen (oder wie auch immer, da der Arbeitgeber mir keine Teilzeit ermöglicht). Nun meine Frage. Verfallen dann die paar Monate Elternzeit oder kann ich diese irgendwann noch geltend machen? Zudem wie schaut es mit der Rest-Elternzeit meiner ersten Tochter aus wenn ich dem Arbeitgeber kündige und mich in Vollzeit selbständig mache oder aber eine neue Teilzeittätigkeit annehme. Kann ich diese dann noch zukünftig in Anspruch nehmen? LG

von Julie78 am 13.03.2019, 17:57



Antwort auf: Verfällt die Elternzeit?

Hallo, SIe können, da Ihr Kind ja wohl nach 07/2015 geboren ist, den Rest ohne Zustimmung des AG bis zum 8. Geb. nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2019



Antwort auf: Verfällt die Elternzeit?

Kind 1 wurde im Januar 2015 geboren, also vor dem 7/2015. Verfällt die Restelternzeit beim Arbeitgeberwechsel nun?

von Julie78 am 14.03.2019, 23:40



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