Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in der 30SSW, bin chronisch krank und habe von der Krankenkasse eine Haushaltshilfe für die Zeit nach der Geburt meines zweiten Kindes genehmigt bekommen. Diese Hilfe wird mein Mann übernehmen und bekommt seinen Verdienstausfall von der Krankenkasse abzüglich der Eigenleistung von ~10€ täglich gezahlt. Wie verhält es sich aber mit der Steuerzahlung. Wird auf diesen Krankenkassenbetrag noch einmal die Einkommensteuer o.ä. fällig? Bei Kinderkrankentagen ist dies doch nicht der Fall? Vielen Dank für Ihre Hilfe Rike
von DerKeks84 am 06.03.2018, 12:28