Hallo Frau Bader,
habe Probleme wegen der Beantragung des Elterngelds bzw der Elternzeit
da unser Sohn am 31.1.14 geboren wurde weiß ich jetzt nicht wie ich meine Elternzeit legen soll.
meine Frau bleibt 24 Monate zu Hause.
Ich wollte meine Elternzeit im Sommer nehmen, jedoch die 2 Monate nicht zusammen, damit mir keine Urlaubstage abgezogen werden wegen vollem Kalendermonat.
jetzt ist aber Frage da Geburt am 31.1.14, hab ich doch sowieso dummerweise immer einen vollen Kalendermonat und somit Urlaubsabzug oder?
was ist für mich die beste Alternative ihrer Meinung nach, wann sollte ich die 2 Monate nehmen?
Mfg
von
Lunika
am 14.02.2014, 14:32
Antwort auf:
Väterzeit 31.1.14 wann nehmen
Hallo,
habe ich noch nie überlegt - das ist echt ein blöder Geburtstag. Aber splitten geht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.02.2014
Antwort auf:
Väterzeit 31.1.14 wann nehmen
Hm, in der Tat knifflig!
Nimmst du zB den April, dann geht die EZ vom 31.03. bis 30.04. Da ist dann der volle April drin.
Ich denke aber, bei Juli und August ginge das.
31.07. bis 30.08.
Und Dez bis Jan
31.12. bis 30.01.
Wobei ich da nicht ganz sicher bis und bei der Elterngeldstelle nachfragen würde, wie sie den Lebensmonat berechnen...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.02.2014, 14:38
Antwort auf:
Väterzeit 31.1.14 wann nehmen
dann bestünde ja die Möglichkeit vom 1. Juli -
31. Juli
und 31. Juli - 30. August
müsste dann auf 2,5 Tage Urlaub Verzichten
aber keine 5 Tage oder
von
Lunika
am 14.02.2014, 15:45