Sehr geehrte Frau Bader, nach dem Erziehungsurlaub meines Sohnes arbeite ich nun 30 Stunden, also 3 1/2 Tage in der Woche. In meinem Vertrag stehen 21 Tage Urlaub, das ist ja auch Ok, aber ich glaube eine Kollegin, die die Urlaubstage plant hat sich verzählt. Ein halber Tag zählt ja als ganzer Tag, das weiß ich. Aber bei mir zählen doch für eine Woche Urlaub auch nur 4 Tage und nicht 5 Tage oder? Denke mal, daß es ein Mißverständnis meiner Kollegin ist, da eben ich die Einzige bin, die 4 Tage arbeitet. Ich habe zwar schon was gesagt zu ihr, ob das mein ganzer Urlaub ist und sie meinte ja und ich will mir sicher sein, daß ich im Recht bin, bevor ich erneut mit ihr darüber rede. Zählt eigentlich der Heilige Abend und der Silvestertag auch als Urlaubstag oder halber Urlaubstag? Oder zählen die beiden Tage als gar keinen Urlaub? Bin übrigens Zahnarzthelferin und habe an diesen Tagen noch nie gearbeitet. Hatte auch sonst immer Betriebsurlaub und jetzt arbeite ich in einer großen Praxis, die an allen Tagen außer natürlich Samstag, Sonntag und an Feiertagen offen hat. Vielen herzlichen Dank für das Beantworten meiner Fragen im voraus. Herzliche Grüße Daniela78
Mitglied inaktiv - 01.01.2012, 19:46