Hallo Frau Bader,
ich habe am 4.6. wieder nach meiner 3 jährigen Elternzeit bei meinem Arbeitgeber ( schon mehr als 20 Jahre bseschäftigt) angefangen.
Steht mir dann für dieses Jahr Urlaubsgeld, ggf. anteilmäßig zu ??
Vielen Dank für die Antwort
von
sahoni
am 10.06.2011, 10:56
Antwort auf:
Urlaubsgeld nach Elternzeit ???
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.06.2011
Antwort auf:
Urlaubsgeld nach Elternzeit ???
Guten Tag!
Ich habe am 02.04.13 wieder angefangen zu arbeiten nach meiner 3 jährigen Pause wegen Elternzeit. Stehen mir die vollen 36 Tage Urlaub zu, oder muss ich die ersten drei Monate abziehen? Wie sieht es mit Urlaubsgeld aus, steht mir der auch schon zu?
Vielen dank!
MFG
von
glücklichemama36
am 17.04.2013, 11:10