Hallo, mein Mann kam gestern mit seiner Gehaltsabrechnung nach Hause und wir mußten leider feststellen, daß kein Urlaubsgeld gezahlt wurde. Mein Mann hatte im August 1994 in dem Betrieb (eine kleine Fahrzeuglackiererei mit derzeit 9 Beschäftigten - davon 5 Lehrlinge) seine Ausbildung bekommen. Als diese beendet war, hatte er allerdings keinen Anstellungsvertrag erhalten. Er bräuchte keinen - wurde ihm gesagt und er hat sich damit zufrieden gegeben (was mich heute noch ärgert). Seither wurde IMMER Urlaubsgeld gezahlt und das IMMER mit dem Juni-Lohn. Dieses Jahr fehlt diese Zahlung allerdings und der Chef hat sich bisher dazu nicht geäußert. Gibt es denn nicht so was wie Gewohnheitsrecht? Ich meine mich erinnern zu können, so etwas in Zusammenhang mit Urlaubsgeld gehört zu haben - Weihnachtsgeld ist davon wohl ausgeschlossen. Außerdem trug der Chef das Urlaubsgeld auf den Gehaltsbescheinigungen für Erziehungs- und Wohngeld ein. Können wir - auch ohne Vertrag - das Geld einfordern? Noch eine andere Frage: Mein Mann hatte 1998 seinen Zivildienst geleistet. Seitdem steht auf allen Abrechnungen oder auch auf den o.g. Gehaltsbescheinigungen Eintrittsdatum 01.06.1999. Hat das seine Richtigkeit? Denn eigendlich gehört er ja seit 01.08.1994 zu dem Betrieb. LG Sabine R.
Mitglied inaktiv - 02.07.2003, 14:02