Frage: Urlaubsansprüche aus 2007/2008

Sehr geehrte Fr.Bader, ich bin 2008 in Elternzeit gegangen.Bin von da an noch immer in einem Arbeitsverhältnis.Habe dann von Juli 2008-Juli 2009 Elterngeld bekommen und danach bis jetzt Hartz4. Im Juli 2011 würde meine Elternzeit enden.Allerdings kann der alte Arbeitgeber mich anhand von Schichtzeiten nicht weiter beschäftigen. Jetzt soll ein Aufhebungsvertrag unterschrieben werden(habe ich auch schon mit der Sachbearbeiterin von der Jobcenter abgesprochen) Jetzt meine Frage: Wenn der Aufhebeungsvertrag unterschrieben ist steht mir soweit ich weiß Arbeitslosengeld zu. Habe aus dem Jahr 2007/2008 noch 33 Resturlaubstage. Wenn ich die jetzt vom Arbeitgeber ausgezahlt bekomme,wird das Geld dann vom Arbeitsamt einbehalten? Oder werden diese Tage an meine Elternzeit drangehängt, dass ich praktisch für diese Zeit vom Arbeitgeber noch Lohn bekomme und erst anschließend dann arbeitslos bin. Mit freundlichen Grüssen

von anjessa am 31.05.2011, 14:40



Antwort auf: Urlaubsansprüche aus 2007/2008

Hallo, §143 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. (2) Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2011



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