Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage für eine Freundin.
Sie scheidet am 15.2.2018 aus einem Arbeitsverhältnis aus.
(Sie arbeitet nur 3 Tage die Woche, 20 Stunden).
Wird der Februar für den Urlaubsanspruch mitberechnet oder nicht?
Sie hat für ihre 3-Tage-Woche 18 Tage Urlaub pro Jahr.
Für den Monat Januar 2018 stehen ihr 1,5 also 2 Tage Urlaub zu.
Stehen ihr für den Monat Februar 2018 zusätzliche 2 Tage zu, wenn sie am 15.2.2018 aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet?
Vielen Dank.
von
juliane-marie
am 20.12.2017, 19:59
Antwort auf:
Urlaubsanspruch wenn man mitten im Monat ausscheidet
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.12.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch wenn man mitten im Monat ausscheidet
RUB - rund ums BABY
Geht sie in Mutterschutz?
Mitglied inaktiv - 20.12.2017, 20:26
Antwort auf:
Urlaubsanspruch wenn man mitten im Monat ausscheidet
Der Teilurlaubsanspruch besteht in Höhe von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Angefangene Monate zählen bei der Berechnung nicht mit. Bruchteile von Urlaubstagen werden aufgerundet, wenn sie mindestens einen halben Tag betragen. Eine Abrundung erfolgt jedoch nicht.
Mitglied inaktiv - 20.12.2017, 20:30