Hallo Frau Bader!
Ich war bis 09.11.2009 mit meinem ersten Kind in Elternzeit und hätte am 10.11.2009 wieder arbeiten müssen. Wurde dann aber wieder schwanger und mein Arzt hat mir gleich ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Mein zweites Kind kam am 01.07.2010 zur Welt und meine Elternzeit geht noch bis zum 31.12.2011. Ab dem 02.01.2012 gehe wieder arbeiten. Nun meine Frage steht mir da trotzdem noch Urlaub zu? Wenn ja, wieviel und kann ich den noch 2012 nehmen, da ich erst ab dem 02.01. wieder arbeite? Und kann sich mein Arbeitgeber weigern mir den Urlaub zu genehmigen? Vom Nov und Dez 2009 und Jan - Mai 2010 war das Beschäftigungsverbot und danach Mutterschutz. Danke für ihre Antwort.
Gruß schnuffi579
Mitglied inaktiv - 17.12.2011, 14:11
Antwort auf:
Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2011