Hallo, ich hatte bis Sept. 2012 Elternzeit von meinem ersten Kind und bin dann mit meinem zweiten Kind schwanger geworden und gleich in das Beschäftigungsverbot gekommen. Seit Feb. 2014 bin ich wieder arbeiten. Nun ist meine Frage ob ich in der Zeit meines Beschäftigungsverbotes von Sept. 2012 bis errechneten Entbindungstermin 01.05.2013 noch Urlaubsanspruch habe? LG
von Schneckl1906 am 14.04.2014, 17:39