hallo frau bader,
ich arbeite während meiner elternzeit 4tage á 5 std.; sprich eine 20std. woche.
wieviel urlaubstage stehen mir zu. generell haben vollzeitbeschäftigte (5 tage die woche) 30 tage urlaubsanspruch.
vielen dank und viele grüsse
Mitglied inaktiv - 15.01.2007, 10:26
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung
Hallo,
Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft.
Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei.
Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde.
Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das.
Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2007
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung
Du hast 24 Tage Urlaubsanspruch
Mitglied inaktiv - 15.01.2007, 11:15