Urlaubsanspruch bei Krankheit und Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch bei Krankheit und Elternzeit

Hallo Frau Bader, lt. BEEG wird bei Elternzeit der Urlaubsanspruch nur für volle Kalendermonate gekürzt. Wie wird der Urlaubsanspruch ermittelt, wenn unmittelbar vor Beginn der Elternzeit Krankheit (über 6 Wochen) bestand? Für Krankheit über 6 Wochen besteht kein Urlausbanspruch beim AG. oder? Vielen Dank und viele Grüße Schnecke14

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 14:30



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Krankheit und Elternzeit

Hallo, verstehe die Frage nicht. Die Krankheit ändert nichts am Ansrpch. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2008



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Krankheit und Elternzeit

Hi Schnecke, seit wann wird wegen Krankheit der Urlaub gekürzt ??? Du hast Urlaubsanspruch bis zum letzten Tag des Mutterschutzes (nach der Geburt). Lena

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 15:40



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