Hallo Frau Bader,
lt. BEEG wird bei Elternzeit der Urlaubsanspruch nur für volle Kalendermonate gekürzt. Wie wird der Urlaubsanspruch ermittelt, wenn unmittelbar vor Beginn der Elternzeit Krankheit (über 6 Wochen) bestand?
Für Krankheit über 6 Wochen besteht kein Urlausbanspruch beim AG. oder?
Vielen Dank und viele Grüße
Schnecke14
Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 14:30
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Krankheit und Elternzeit
Hallo,
verstehe die Frage nicht. Die Krankheit ändert nichts am Ansrpch.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2008
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Krankheit und Elternzeit
Hi Schnecke,
seit wann wird wegen Krankheit der Urlaub gekürzt ???
Du hast Urlaubsanspruch bis zum letzten Tag des Mutterschutzes (nach der Geburt).
Lena
Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 15:40