Hallo Frau Bader!
Ich möchte gerne wissen, wie das mit dem Urlaubsanspruch während des Beschäftigungsverbotes läuft.
Meine Chefin sagte mir gestern, ich hätte nach meiner Elternzeit noch ohne Ende Resturlaub zu nehmen. Klingt ja toll, aber so richtig glauben kann ich es nucht, da es bei meinem 1. Kind auch nicht so war.
Zu den Daten:
ET: 1.8.15
Demnach Mutterschutz: Mitte Juni
Beschäftigungsverbot seit: Anfang Dezember 2014
Laut der Rechnung meiner Chefin stehen mir nicht nur die restlichen 4 Tage von 2014 zu, sondern auch anteilig die Urlaubstage in diesem Jahr bis zum Eintritt in den Mutterschutz.
Kann das tatsächlich möglich sein?
Vielen Dank,
Sabine K.
von
Ben08
am 29.05.2015, 08:02
Antwort auf:
Urlaubsanspruch/Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie haben Urlaubsansprüche bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet. Am besten nehmen Sie den Urlaub nach der Elternzeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2015
Antwort auf:
Urlaubsanspruch/Beschäftigungsverbot
Fast :-)
Nicht bis zum Eintritt in den Mutterschutz, sondern bis zum Ende.
Kommt das Kind also wirklich erst im August, dann besteht Urlaubsanspruch bis einschließlich Oktober.
Wurde ja keiner genommen 2015.
von
Sternenschnuppe
am 29.05.2015, 08:46
Antwort auf:
Urlaubsanspruch/Beschäftigungsverbot
Genau, bis zum Ende des Mutterschutzes.
Was anderes wäre es, wenn du schon Urlaub beantragt hättest für dieses Jahr und der wär schon genehmigt gewesen, dann besteht kein Anspruch. Evtl war das so beim 1. Kind.
von
sternenfee75
am 29.05.2015, 10:35
Antwort auf:
Urlaubsanspruch/Beschäftigungsverbot
Erstmal vielen Dank!
Bis Ende Oktober??? Ach du...!!!
Dann brauch ich 2016, nach der Elternzeit ja kaum arbeiten...
von
Ben08
am 01.06.2015, 12:30