Liebe Frau Bader, ich habe bei einer Anfrage hier gelesen, dass der Urlaub sich nur bis zu ANfang des Mutterschutz berechnet... nun schrieb mir meine Personalabteilung (öffentl. Dienst), dass mein Urlaub inkl. Mutterschutz berechnet wird, ich also dementsprechend vor dem Mutterschutz den Anspruch des Urlaub, der mir für die Zeit bis Ende des Mutterschutzes zusteht, nehmen kann. Gibt es denn da verschiedene Regelungen???
Mitglied inaktiv - 26.03.2004, 10:05