Sehr geehrte Frau Bader,
mein Mutterschutz beginnt am 25.01. und geht bis ca. Anfang Mai. Ich habe noch 8 Tage Resturlaub den ich im Januar nehme. Für die Zeit von JAN bis MAI steht mir ja auch Urlaub zu. Ich habe nun gehört dass ich diesen jetzt vor den Mutterschutz drann hängen kann. D.h. ich würde nur noch bis Ende DEZ arbeiten. Ist dies richtig?? Gibt es irgendwo einen schriftlichen Nachweis? Ich weiss dass eine Kollegin von mir dies schon bekommen hat.
vielen Dank im voraus,
Mfg Vera
Mitglied inaktiv - 16.10.2002, 21:58
Antwort auf:
Urlaub vor dem Mutterschutz
Liebe Vera,
man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2002