Urlaub nach Wiedereinstieg aus der Elternzeit...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub nach Wiedereinstieg aus der Elternzeit...

Wieviel Urlaub steht mir zu wenn ich im Mai wieder anfange zu arbeiten? Ich geh auf meinen alten Arbeitsplatz zurück, allerdings Stundenreduziert. Steht mir dann der volle Jahresurlaub zu? Wie ist es mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, auch voller Satz? Und müssen die Jahre die ich zu Hause war angerechnet werden zwecks Firmenjubiläum? Das wird nämlich in der Firma nicht gemacht hab ich gehört! Was ist richtig? Danke für die Antwort! LG annett

Mitglied inaktiv - 27.03.2004, 14:43



Antwort auf: Urlaub nach Wiedereinstieg aus der Elternzeit...

Hallo, auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaubsanspruch haben. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Der Anspruch beginnt im ersten Monat nachd em EU. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2004



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