Hallo, wie gewünscht, halte ich meine Fragen nunmehr etwas allgemeiner: 1. Kann man den Urlaubsanspruch, den man während des Mutterschutzes hat, auch schon vor Antritt des Mutterschutzes nehmen? Wenn ja, auch im Jahr 2002? 2. Verliert man den Anspruch auf die alte Arbeitsstelle nach 3 Jahren Elternzeit, wenn man zwischendurch Teilzeit (nicht auf 325,00 €-Basis) arbeitet? Vielen Dank Uli
Mitglied inaktiv - 30.10.2002, 16:14