Liebe Frau Bader!
Ich bin Lehrerin.
Darf ich...
a) Kunstwerke, Aufsätze etc., die Schüler geschaffen haben, mit deren Erlaubnis und ohne extra Erlaubnis der Eltern, veröffentlichen, ggf. mit Namen?
b) das selbe, wenn sie Fotos der Schüler oder Portraitzeichnungen beinhalten?
c) Das ist jetzt nicht RuB, aber es interessiert mich furchtbar: Darf ich fremde Tiere, z.B. Pferde auf der Weide, ohne Erlaubnis fotografieren und veröffentlichen?
Viele Grüße und vielen Dank für dieses tolle Forum!
von
Lelo317
am 29.09.2018, 23:15
Antwort auf:
Urheberrecht in Schule & Co.
Hallo,
das ist so gar nicht mein Thema.
https://www.urheberrecht.de/schule/
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2018
Antwort auf:
Urheberrecht in Schule & Co.
Das sollte eure Schulleitung doch wissen. Wir müssen dafür alle extra unsere Zustimmung geben. Also würde ich sagen, bei a und b auf jeden Fall nicht ohne Zustimmung der Eltern.
C darf man, sind ja keine personenbezogende Daten.
Davon ab, schade das du dir jetzt erst einen Kopf darüber machst. Das Gesetz ist nichts was es nicht schon seit Jahren gibt, nur zeigt die aktuelle Problematik wie wenig die Leute sich bisher um so was selbstverständliches interessiert haben.
von
Felica
am 30.09.2018, 08:26
Antwort auf:
Urheberrecht in Schule & Co.
@felica,
Dein Seitenhieb war jetzt genau für was wichtig?
floe
von
la-floe
am 30.09.2018, 10:47
Antwort auf:
Urheberrecht in Schule & Co.
Ich habe bisher nie etwas veröffentlicht. Es geht nicht um Fotos, sondern primär um "Werke". Für Fotos geben die Eltern ja eine generelle Erlaubnis oder eben nicht.
von
Lelo317
am 30.09.2018, 15:32
Antwort auf:
Urheberrecht in Schule & Co.
@felica: die FS erkundigt sich vorrangig nach Urheberrecht und du antwortest nur mit Bezug auf DSGVO und BDSG. Das deckt nur einen Teil ab
@a) für die Veröffentlichung benötigst du eine Zustimmung, ohne Namensnennung musst du dir vermutlich extra bescheinigen lassen, denn das würde ja den Urheber "entrechten". Wie alt sind denn deine Schüler? Ab 18 können sie selbst entscheiden, darunter gibt's vermutlich einen Graubereich. Schließlich darf man ab 14 ja auch die Religionszugehörigkeit entscheiden.
@b) sind also deine Werke, aber ist das Persönlichkeitsrecht der Schüler. Da wirst du wie oben eine Zustimmung benötigen
@c) dein Werk, die Pferde haben keine Persönlichkeitsrechte, darfst du veröffentlichen.Sollte aber kein Eiffelturm mit Lichtinstallation oder eine Milkakuh mit drauf sein
von
drosera
am 30.09.2018, 16:46
Antwort auf:
Urheberrecht in Schule & Co.
Da gibt es tatsächlich eine gewisse Grauzone. Recht am eigenen Bild oder Werk hat zunächst der Urheber oder fotografierte Person selbst. Ist diese Minderjährig, kann aber bereits selbst wissentlich, willentlich eine Zustimmung erteilen, versteht, worum es geht, würdest du nur die Zustimmung des Schülers benötigen. Und das ist die Grauzone. Ab wann kann er das? Nur auf Grund des Alters kann man das nicht sagen. Und daher ist im Zweifelsfall die Zustimmung der Eltern von Nöten.
von
cube
am 01.10.2018, 07:53