Julisa
Mein Sohnemann kam heute nach Hause und berichtete dass ihm die Sporttasche aus dem Klassenzimmer heraus gestohlen wurde, dazu auch sein Portemonaie mit 10,00€ Bargeld. Zuletzt gesehen hat er seine Sachen in der 2. Stunde, danach folgte eine Hofpause in welcher das Klassenzimmer nicht abgeschlossen wurde. ALs er von der Hofpause zurück kam waren Sporttasche und Portemonaie weg. Meine Frage ist nun in wie fern die Schule in so einem Fall dafür aufkommen muss. Es ist nicht das 1. mal dass hier Sachen gestohlen werden und ich bin ehrlich gesagt nicht bereit 3x im Jahr neues Sportzeug zu kaufen weil es geklaut wird und die Schule es nicht für nötig hält die Klassenzimmer während der Hofpausen abzuschließen.
Hallo, Grundsätzlich haftet der Sachaufwandsträger bei Diebstählen in der Schule nicht. Er ist zwar verpflichtet, die von den Schülern berechtigterweise in die Schule mitgebrachten Gegenstände durch geeignete und zumutbare Vorkehrungen vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen. Verletzt er diese Pflicht, kann er bei Diebstählen haftbar gemacht werden. Allerdings muss die Schule nicht grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass die Schüler während der Unterrichtszeit sämtliche Wertgegenstände in diebstahlssicheren Schließvorrichtungen verwahren können. Wenn hingegen die Schule verlangt, dass die Schüler bestimmte Gegenstände wie Kleidung und Schmuck ablegen müssen, etwa während des Sportunterrichts, muss sie grundsätzlich dafür sorgen, dass die Gegenstände während dieser Zeit angemessen gesichert oder beaufsichtigt sind wie etwa durch die Benutzung abschließbarer Schränke. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, kann der Personalaufwandsträger in Haftung genommen werden. Quelle BLLV Liebe Grüße NB
Berlin!
Die Schule ist in aller Regel versichert. Meldet den Schaden bei der Versicherung. Dafür gibt es Formulare. Evt. müsst ihr da sehr hartnäckig sein und im Sekretariat jemandem auf den Zeiger gehen, um das entsprechende Formular zu bekommen. Wenn sowas schon häufiger geschehen ist, dann muss auch Sorge getragen werden, dass wenigstens die Räume verschlossen sind.
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