Unverheiratate Eltern - Vaterschaft und geteiltes Sorgerecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unverheiratate Eltern - Vaterschaft und geteiltes Sorgerecht

Hallo Frau Bader, wissen Sie, welche Unterlagen man braucht um die Vaterschaft und ein geteiltes Sorgerecht SCHON VOR DER GEBURT DES KINDES festzulegen und welche Urkunden das Jugendamt/Standesamt zu diesem Zweck ausgeben muss. Ich möchte, dass mein Kind den Nachnamen des Vaters bekommt und dass der Vater von der 1. Sekunde an alle Rechte und Pflichten geniesst. Ich weiss ja nicht, ob ich nach der Geburt fit genug bin um bei Behörden herumzulaufen oder ob es vielleicht nötig ist, dass er - weil es mir vielleicht sehr schlecht geht - wichtige Entscheidungen zu treffen hat und für solche Notfälle will ich sicher gehen, dass er das Recht dazu hat und nicht erst dafür kämpfen muss. Die Beamte am Landratsamt/Jugendamt hat mich telefonisch gar nicht beraten, wollte mir eingentlich nur abraten, diese Formalitäten VOR DER GEBURT durchzuziehen. Mir ist egal, ob die mich versteht oder nicht: ich habe trotzdem einen Termin gemacht. Sie meinte, ok, wenn ich das unbedingt will und mehr als Personalausweis bräuchten wir nicht mitzubringen. Das erscheint mir etwas unwahrscheinlich. Auch ist mir nicht klar, welche Urkunden wir am Ende bekommen müssen, damit klar ist, wer der Vater des Kindes ist, das ich im August erwarte ist, damit unser Baby sofort den Nachnamen des Vaters problemlos bekommen kann, auch wenn ich bei der Anmeldung nicht dabei bin und dass der Vater von der ersten Sekunde Entscheidungen treffen kann, die sich auf das Kind beziehen. Wir haben jetzt einen Termin, sind aber etwas ratlos darüber, was wir mitbringen müssen, damit wir am Ende die Urkunden bekommen, die wir brauchen. Für Rat und Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar. Ich danke Ihnen jetzt schon für die Geduld die Sie aufgebracht hatten, mein etwas längeres Anliegen zu lesen. Liebe Grüße Cora

Mitglied inaktiv - 16.05.2003, 14:43



Antwort auf: Unverheiratate Eltern - Vaterschaft und geteiltes Sorgerecht

Hi, beides ist vor der Geburt möglich und wenn man(n) und frau sich einig sind, sollten sie das auch schön angemessen feierlich tun :o) (schönes Essen nachher, als Trost für die trockene Bürokratie). Für die "Vaterschaftsanerkennung" musste ich nur den Personalausweis mitnehmen. Inzwischen habe ich erfahren, dass es auch vorkommt, dass die Geburtsurkunde vorzulegen ist. Um sicher zu gehen, würde ich an eurer Stelle beide Urkunden und sämmtliche Ausweise und Mutterpass mitnehmen,... nur um sicher zu gehen. Dann wird eine, oder zwei getrennte, Urkunde aufgesetzt, mit der der Vater die Vaterschaft anerkennt und die Mutter der Anerkennung Zustimmt. (muss beides passieren, sonst ist die Anerkennung ungültig, jedoch nicht zeit-&ortsgleich, ist aber netter). Dann kann auch die "gemeinsame Sorge" (geteilt gibt es genauso wenig, wie man das Kind teilen kann) erklärt werden. Dabei dürfen keine Forderungen, Einschränkungen etc geäussert/vereinbart werden. Einfach nur die Erklärung, dass man die gemeinsame Sorge ausüben will, von beiden Elternteilen, ohne irgendwas dabei. Dann bekommt der Vater eine Durchschrift der Anerkennung, die Mutter eine der Zustimmungserklärung und wahrscheinlich jeder eine der Sorgeerklärung (haben wir nicht gemacht, darum kann ich keine Details angeben). Zur Namensgebung kann ich nur sagen, dass es möglich ist, dass das Kind den Namen des Vaters als Familiennamen bekommt... soweit ich weiss regelt man das beim Standesamt. Viel Spass in der restlichen Phase der SS und eine schöne Geburt Mein gott... mein Junior wird im August schon 3 Jahre alt.....

Mitglied inaktiv - 16.05.2003, 15:00



Antwort auf: Unverheiratate Eltern - Vaterschaft und geteiltes Sorgerecht

Personalauswewis von beiden Eltern (evtl. Mutterpass) hat bei uns bei beiden Kinder gereicht :-) Ich kann Dir nur raten, das VOR der Geburt kurz zu machen (dauert ca. 15 min.). Denn selbst wenn es Dir hinterher gut geht, hast Du echt andere Interessen, als Dich firsch entbunden mit Verwaltungskram auseinander zu setzen. Ich weiß, wovon ich rede, unsere Nr. 1 war schneller als der bereits vereinbarte Jugendamttermin! Lass mit Dir unter der Geburt was sein, dann hat der Vater zumindest sein Kind als SEINES und muß nicht hinterher schauen, daß er zu seinem Recht kommt! Fazit: Macht es vorher und nehmt die Personalausweise mit! Alles Gute! Désirée

Mitglied inaktiv - 16.05.2003, 22:59



Antwort auf: Unverheiratate Eltern - Vaterschaft und geteiltes Sorgerecht

Hallo, wir haben uns damals auch für eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt entschieden, da du ja auch NOCH MEHR tun musst, wenn du dies erst nacher machst. Bei uns war es übrigens auch supernett -fast wie eine standesamtliche Hochzeit...mit Aufklärung von "Risiken und Nebenwirkungen"...hat allerdings auch über 20 Min gedauert! Schönen Gruß von Einer, deren Eltern auch schon in (veraltet; zum Glück) "wilder Ehe" gelebt haben P.S. Wir hatten auch nur den Perso dabei, aber Vorsichtshalber würde ich auch den MuPass und die Geburtsurkunde beider mitnehmen...

Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 09:53



Antwort auf: Unverheiratate Eltern - Vaterschaft und geteiltes Sorgerecht

NACHTRAG: Euer Kind muss übrigens auch erst den Namen der Mutter annehmen, wenn keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt; sprich: Ihr müsstet dann auch noch die Namensänderung machen...Na, das ist doch ein Anlass es vorher zu tun...Spart viel mehr Zeit!!!! Meome

Mitglied inaktiv - 18.05.2003, 09:56



Antwort auf: Unverheiratate Eltern - Vaterschaft und geteiltes Sorgerecht

Namensänderung ist nicht nötig. Beim Standesamt müssen nur beide Elternteile mit BPA aufkreuzen und sich einig sein, dann ist das in 3 Minuten erledigt :-). Geht auch problemlos nach der Geburt. VG, Birgit

Mitglied inaktiv - 20.05.2003, 09:00



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