Frage: Unterhaltzahlung in der Ausbildung

Mein Mann hat einen Sohn aus 1.Ehe, der nun 18 geworden ist und seit Aug. in die Lehre geht. Wie lange und wie viel Unterhalt muß mein Mann noch zahlen. Sein Nettoeinkommen liegt bei 2550 DM Das Kindergeld bekommen zur hälfte mein Mann und seine Ex-Frau. Es wäre schön, wenn sie mir die Frage beantworten können, oder einem Hinweis geben könne, wo ich diese Informationen bekomme, beim Anwalt kostet jedes Nachfragen schon viel Geld und das ist bei uns leider zur Zeit knapp. Danke schön

Mitglied inaktiv - 29.10.2002, 22:37



Antwort auf: Unterhaltzahlung in der Ausbildung

Hi, ich kann dir zwar nur mit Laienwissen weiterhelfen, aber vielleicht ist dir das auch nützlich. Das Kind hat einen Anspruch auf Unterhalt, bis es eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Aber!!! 1. Sobald das Kind volljährig ist, ist auch die Mutter unterhaltspflichtig, insoweit sie leistungsfähig ist, und auch dann, wenn das Kind noch bei ihr wohnt. 2. Wird Einkommen, das das Kind bei der Ausbildung erhält, angerechnet, soweit es einen nicht anzurechnenden Betrag (berufs- und ausbildungsbedingte Kosten) übersteigt. 3. Ausserdem hat der Vater (bzw. auch die Mutter) den erhöhten Selbstbehalt ("angemessener Selbstbehalt") von 1000Euro gegenüber einem volljährigen, nicht! privilegierten Kind. 3. Andere minderjährige Kinder sind im Unterhaltsanspruch vorrangig, so dass erst deren Unterhalt anzurechnen ist, bevor der Unterhgalt des volljährigen Kindes errechnet wird. 4. Wird meistens der Unterhalt nach der sogen. 4. Altersstufe ermittelt. dort findet keine! Höherstufung wegen weniger als drei Unterhaltsplichten statt. Ich hoffe, dass diese Infos euch weiterbringen. Es kann aber sein, dass es bei der alten Zahlung bleiben wird, aber eine Prüfung lohnt auf jeden Fall, da jetzt auch die Mutter beim Unterhalt mitwirken muss. gruss

Mitglied inaktiv - 30.10.2002, 07:46



Antwort auf: Unterhaltzahlung in der Ausbildung

... wenn sich dann herausstellt, dass die Mutter keinen Unterhalt zahlen kann, dann hat dein Mann alleine den Anspruch auf das Kindergeld. Allerdings wird das Kindergeld zur Erwirtschaftung des "Unterhaltsbedarfes" mit verwendet. gruss

Mitglied inaktiv - 30.10.2002, 07:47



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