wir leben ohne Trauschein zusammen.ich arbeite auf 400€ bei meinem Partner,anonsten bin ich für unseren Sohn da (10 monate). bin im Erziehungsurlaub.
vorher war ich abends in der Gastronomie tätig. Was steht mir im Falle einer Trennung zu und ab wann müsste ich wieder arbeiten gehen??Mein Partner verdient außerordentlich gut.
lg nic
Mitglied inaktiv - 01.07.2003, 19:39
Antwort auf:
unterhalt?unverheiratet
Hallo,
unverheiratet werden Sie nie so gut darstehen wie verheiratet.
Unterhalt der nichtehelichen Mutter
Grund zum Unterhalt:
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindavater) Unterhalt zu gewähren.
Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus).
Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt.
Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte)
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.07.2003