ich habe eine wichtige Frage zum Unterhaltsvorschuss. Kurz unsere Geschichte: Im August 2000 habe ich meine Frau geheiratet. Für ihren Sohn hatte sie bisher immer Unterhaltsvorschuss bekommen, da der Kindsvater nicht zahlen kann bzw. will. Jetzt heißt es von Seiten des Jugendamtes das kein Anspruch mehr auf UVG besteht, da meine Frau ja jetzt verheiratet ist. Ich bin nicht der Vater ihres Sohnes. Bisher dachten wir immer das dieses Geld dem Kinde zukommt. Können sie uns sagen ob das so stimmt. Komischerweise müssen ja auch nicht die Väter keinen Unterhalt mehr zahlen wenn die Frau einen anderen Mann heiratet.... dort wird ja weiterhin der monatliche Unterhalt fällig. Gibt es da etwa Unterschiede?? Vielen Dank für Ihre Antwort Olaf
Mitglied inaktiv - 16.05.2001, 22:11