Guten Tag Frau Bader, wenn ein Vater keinen unterhalt zahlen kann, weil er selbst ALG II bekommt, dann kann man ja unterhaltsvorschuß beantragen. wenn der vater dann aber nach einiger zeit wieder arbeit bekommt und unterhalt zahlen kann, muss er dann den vom jugendamt geleisteten unterhaltsvorschuß erstatten ? viele grüsse, stephanie
Mitglied inaktiv - 13.11.2008, 12:02