Hallo Frau Bader! Habe eine Frage aus einem eigentlich angenehmen Anlass. Ich lebe in Scheidung. Mein Mann studiert und kann somit keinen Unterhalt für unsere beiden Kinder zahlen. Ich erhalte UHV. Nun habe ich einen neuen Partner und möchte im nächsten Jahr mit ihm zusammen ziehen. Erhalte ich dann immernoch den Vorschuss vom Jugendamt? Das Studium meines Mannes ist frühestens in 2 Jahren beendet. Danke und viele Grüße, Melanie B.
Mitglied inaktiv - 21.08.2005, 21:05