Hallo, ich habe mich von meinem Freund getrennt. Wir haben auch ein gemeinsames Kind, wo er die Vaterschaft anerkannt hatte.
Nun war im beim Jugendamt und wollte das er Unterhalt zahlt. Die Dame fragte mich, wo er hingezogen sei, daß wußte ich aber nicht, war mir auch egal, ich wußte nur bei einem Freund, mehr nicht. Da meinte die Dame das sie mir das glauben würde und das ich lügen würde und Unterhalt würde ich nicht bekommen. Ist das so einfach?
Mitglied inaktiv - 07.12.2003, 10:44
Antwort auf:
Unterhalt
HAllo,
richtig.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.12.2003
Antwort auf:
Unterhalt
Zuallererst ist doch Dein Freund Dir und Deinem Kind unterhaltspflichtig. Erst wenn Du oder er nachweisen kannst, daß er zahlungsunfähig ist oder unauffindbar, verschollen o.ä. springt der Staat ein, aber auch dann wird er bemüht sein, sich das Geld von Deinem Freund zurückzuholen. Du solltest alle Hebel in Bewegung setzen, um seine Adresse herauszufinden, auch wenn sie Dir egal sein sollte. Man kann nicht einfach hingehen und sagen "gebt mir Geld", bevor nicht der Zahlungspflichtige ausfindig gemacht wurde!
Mitglied inaktiv - 07.12.2003, 17:05