Ich bekomme derzeit vom Jugendamt Unterahltsvorschuss ... mir ist bekannt, dass dies nur über einen Zeitraum von 6 Jahren geschieht ! Wie ist es, wenn der Vater das Geld zurück zahlt, später aber wieder nicht zahlt ... gelten diese 6 Jahre dann von neuem ?
Mitglied inaktiv - 14.12.2000, 15:59