Hallo!
Mein Freund, mit dem ich im November ein Kind erwarte, hat aus seiner jetzt geschiedenen Ehe eine 1 jährige Tochter.
Er verdient 800 € Netto. Muss er für die Tochter Unterhalt bezahlen (was er auch gerne machen würde), oder übernimmt dies das Jugendamt? Wenn ja, ändert sich etwas, wenn unser Kind geboren wird? (Reduzierung des Unterhalts?) Ich frage, da ich selbst noch nicht weiß, wie wir klar kommen werden.
Vielen Dank für eine baldige Antwort.
Maike
Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 13:09
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
nix hinzuzufügen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2003
Antwort auf:
Unterhalt
Wie sah das denn jetzt wärend der Trennungsphase aus?
Gibt es einen Unterhaltstitel, oder wurde schon festgestellt, dass er nicht leistungsfähig ist?
Wurde die Unterhaltssache nicht mit der Scheidung geklärt?
Er unterliegt minderjährigen Kindern gegenüber einer gesteierten Erwerbsobliegenheit und wenn er jetzt eine neue Familie gründet, sollte er sich überlegen, wie er an mehr Geld kommt.
Wenns nicht anders geht, dann einen Zweitjob, oder Zeitungen austragen, vor dem Erstjob....
Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 14:23
Antwort auf:
Unterhalt
Erst einmal danke für die schnellen Antworten. Noch ein paar details, die vielleicht mehr Klarheit bringen:
Wie sah das denn jetzt wärend der Trennungsphase aus?
Kind wurde am 07.11.02 geboren, Scheidung war am 20.11.02, dort erfuhr mein Freund, dass er Vater geworden ist. Vorher hatte es die Mutter verschwiegen.
Bis Mai wurde prozessiert wegen Sorgerecht, in diesem Fall haben sie das gemeinsame Sorgerecht.
Gibt es einen Unterhaltstitel, oder wurde schon festgestellt, dass er nicht leistungsfähig ist?
Nein. Diesen Monat kam der Prüfantrag vom Jugendamt, ob er unterhaltsfähig ist. Ist im Moment in Bearbeitung.
Wurde die Unterhaltssache nicht mit der Scheidung geklärt?
Nein, s.o.
Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 14:43
Antwort auf:
Unterhalt
Hi noch einmal,
sobald euer Kind geboren ist, werden beide Kinder im Unterhaltsanspruch gleichrangig sein.
Die Auswirkung wird wohl bei der Einkommenssituation gering sein.
Auf jeden Fall besteht eine Unterhaltspflich für das Kind.
Evtl. kann die Mutter des ersten Kindes Unterhaltsvorschussgeld beantragen und das Jugendamt prüft, ob das Geld dann gleich oder später zurückverlangt werden kann.
Das soll jetzt keine Moralpredigt werden.
Im Grunde wisst ihr ja selber, dass ihr von 800Euro, auch wenn Kindergeld hinzukommt, nicht leben könnt, darum muss die Einkommenssituation verändert werden.
Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 15:25
Antwort auf:
Unterhalt
Danke für die Antworten!
Bzgl. Geld:
Ich verdiene recht gut und habe auch schon einiges zurückgelegt. Werde nach 1 Jahr auch wieder arbeiten (wenn alles gut geht) und auch von zu Hause etwas arbeiten (mache nebenbei Übersetzungen). Daher denke ich mal, dass wir einigermaßen über die Runden kommen werden.
Mitglied inaktiv - 10.07.2003, 15:42