Unsere Tochter stammt aus der ersten Beziehung. Mit dem Kindsvater war ich nicht verheiratet. Nun wollen aber mein neuer Partner und ich heiraten. Wie sieht es dann mit dem Unterhalt für die Tochter aus. Muss der leibliche Vater weiterhin dafür aufkommen?
Oder verlischt der Unterhaltsanspruch wenn wir heiraten?
Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 17:36
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
das stimmt so.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2003
Antwort auf:
Unterhalt
Es ist doch immer noch sein Kind, da wird er weiterzahlen müssen...
Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 19:00
Antwort auf:
Unterhalt
Wenn er den Unterhalt zahlt muß er auch nach der Hochtzeit weiterzahlen-wenn das Jugendamt zahlt fällt der Unterhaltsvorschuß mit der Heirat weg
Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 20:13