Hallo,
mein Mann und ich werden uns trennen und haben zwei Kinder.
Müssen wir bzgl. dem Unterhalt zwangsläufig zum Jugendamt oder können wir uns auch selbst auf einen Betrag einigen?
Für meinen Mann wird das finanziell sonst einfach zu viel und ich käme erstmal auch mit weniger zurecht.
Danke und Grüße
von
Juli-Mami
am 23.10.2018, 14:40
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
man kann sich auch gütlich einigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.10.2018
Antwort auf:
Unterhalt
der unterhalt ist für die kinder, nicht für dich. oder meinst du den unterhalt den er für dich zahlen muss? ich würde das klären lassen. das kann jetzt gutgehen, später eventuell aber probleme geben, grad wenn er eine neue partnerin kennelernt und mit ihr kinder bekommt. ich möchte keinen teufel an die wand malen aber ich würde das klären. wie er das stemmt ist ja nicht dein problem
von
mellomania
am 23.10.2018, 15:01
Antwort auf:
Unterhalt
zur frage:
nein, du musst den unterhalt nicht festsetzen lassen, ihr könnt euch auf einen betrag x einigen.
sollte das nicht funktionieren, kannst du immer noch die besitandschaft beim jugendamt beantragen.
Mitglied inaktiv - 23.10.2018, 15:39
Antwort auf:
Unterhalt
Unterhalt, Umgang und hatten nur eine Anwältin, die ihn vertreten hat.
Lediglich die Rentenanteile wurden dann gerichtlich verteilt.
Lief und läuft auch alles immer noch - toi toi toi - ohne Probleme.
Als Ausgleich für weniger Unterhalt (den er zahlen könnte!) übernimmt der Ex aber auch anteilig Klamotten, Klassenfahrten, Möbel etc.
von
Kolkrabe
am 23.10.2018, 16:21
Antwort auf:
Unterhalt
hi,
ergänzend möchte ich noch hinzufügen:
in dem Moment, wo du Gelder beantragst (H4, Wohngeld etcpp.) funktioniert das mit der Einigung nicht mehr, dann bist du verpflichtet, den KV zu Unterhalt heranzuziehen, das hat Vorrang vor staatlichen Leistungen.
floe
von
la-floe
am 24.10.2018, 09:19