Hallo, der Unterhalt für meinen Sohn (4,5 Monate) wurde durch das JA auf 314 Euro festgesetzt.
Theoretisch würde mir ja auch Unterhalt zustehen, da mein Sohn ja unter 3 Jahren ist. Könnte man von den 314 Euro Unterhalt in etwa ableiten, wieviel Unterhalt mir dann in etwa zustehen würde?
LG Anne
Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 21:55
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
wenn das JA Ihnen mitteilt, was er verdient, ja. Ansonsten geschätzt nach der Düsseldorfer TAbelle 2010
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2010
Antwort auf:
Unterhalt
Muß der KV die Differenz zu den 314 Euro nachzahlen? Die letzten Monate hat er immer 250 Euro bezahlt. LG Anne
Mitglied inaktiv - 01.03.2010, 13:51
Antwort auf:
Unterhalt
hast du einen titel? bei meinem kv wurde es durch den arbeitgeber nun gepfändet, der hatte auch immer nur 192 überwiesen, seit juli standen meinem sohn aber 249 zu und seit januar sind es sogar 282.
bekam nun vom arbeitgeber über 600 euro überwiesen.
falls er weiter falsch zahlt kannst du mit dem titel zum jugendamt gehen und wenn du wenig geld bekommst sogar gerichtskostenbeihilfe beantragen.
Mitglied inaktiv - 01.03.2010, 21:15