Hallo Frau Bader
mein Mann zahlt für seine Tochter Unterhalt.
Jetzt fängt er bald eine neue Arbeit an.Wir müssen es ja dem Jugendamt melden wegen der neuen Berechnung.Wie wird das eigentlich berechnet?
Sonst mußte er ja die Gehaltszettel der letzten 12 Monate einreichen.Zählt jetzt nur der erste Lohnzettel?
MfG Konny
Mitglied inaktiv - 18.01.2009, 20:03
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Unterhalt
Hallo,
verdient er mehr? Wo steht, das er es melden muss?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2009
Antwort auf:
Unterhalt
ob er dann mehr verdient wissen wir noch nicht genau.Ich dachte mann müßte das melden beim jugendamt.also müssen wir es nicht melden wenn sein gehalt gleich bleibt? was wäre wenn es etwas mehr wird,dann sicher schon oder?
lg konny
Mitglied inaktiv - 19.01.2009, 08:53
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
tja. Schauen Sie mal in die Urkunde, ob etwas dazu steht, dass er eine solche Meldepflicht hat.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2009