Hallo Frau Bader, über das Jugendamt habe ich bis März 07 Unterhaltsvorschuss erhalten (Exmann war arbeitslos). Seit April erhalte ich den Unterhalt für unseren Sohn von meinem Exmann (geht wieder arbeiten). Mich würde interessieren ob es richtig ist, das mein Exmann genau den gleichen Betrag bezahlen muss (obwohl er jetzt arbeiten geht und mehr verdient) den ich vorher vom Jugendamt erhalten habe. Kann ich von ihm einfach so den kompletten Betrag der unserem Sohn zustehen würde verlangen? Lt. der Aussage meines Exmannes muss er monatliche Rückzahlungen an das Jugendamt leisten, muss ich da noch etwas berücksichtigen oder interessiert das nicht? Ausserdem würde ich gerne wissen wo ich genau erfahren kann wie ich den Unterhalt genau ausrechne (d.h. was muss ich alles vom Lohn abziehen bzw dazurechnen.) Danke vorab Rebecc@
Mitglied inaktiv - 30.11.2007, 09:06