Hallo Fr.Bader
Ich habe zwei Frage....mein Lebensgefährte zahlt für seine kinder aus erster Ehe Unterhalt, wenn wir jetzt heiraten würden wird dann die steuerliche Vergünstigung-was ja ein paar euro mehr sind im Monat auf dem gehaltszettel-auch auf den Unterhalt angerechnet?? Wir haben eine gemeinsame Tochter.....Kann er bei Heirat dann auch Steuerklasse 3 beantragen, ich bin aber in eltenzeit und gehe nicht arbeiten.......
Vielen Dank im voraus
elli
Mitglied inaktiv - 24.09.2004, 19:09
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
zu der steuerlichen Frage bitte an das Forum von Herrn Stamnitz wenden!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2004
Antwort auf:
Unterhalt
Grundsätzlich Ja, die bessere St-Kl. wirkt sich auf den Unterhalt der ersten Kinder aus.
Aber: ist der Unterhalt nach 3 bzw.4 Unterhaltsberechtigten berechnet?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.09.2004, 23:05
Antwort auf:
Unterhalt
Wird nicht mehr gerechnet-der unterhalt ändert sich nicht!
Mitglied inaktiv - 25.09.2004, 22:48
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo Katja,
die neue Regelung gilt AFAIR nur für den Ehegattenunterhalt!
Nicht für die Kinder, die pertizipieren schon.
Désirée
Mitglied inaktiv - 26.09.2004, 16:49
Antwort auf:
Unterhalt
Danke.....also "lohnt" sich aus dieser sicht eine heirat nicht, da ja wieder mal die ersten Kinder gewinnen würden.....so wie meistens....Danke trotzdem.......elli
Mitglied inaktiv - 27.09.2004, 08:41