Frage: Unterhalt

Hallo Fr.Bader Ich habe zwei Frage....mein Lebensgefährte zahlt für seine kinder aus erster Ehe Unterhalt, wenn wir jetzt heiraten würden wird dann die steuerliche Vergünstigung-was ja ein paar euro mehr sind im Monat auf dem gehaltszettel-auch auf den Unterhalt angerechnet?? Wir haben eine gemeinsame Tochter.....Kann er bei Heirat dann auch Steuerklasse 3 beantragen, ich bin aber in eltenzeit und gehe nicht arbeiten....... Vielen Dank im voraus elli

Mitglied inaktiv - 24.09.2004, 19:09



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, zu der steuerlichen Frage bitte an das Forum von Herrn Stamnitz wenden! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2004



Antwort auf: Unterhalt

Grundsätzlich Ja, die bessere St-Kl. wirkt sich auf den Unterhalt der ersten Kinder aus. Aber: ist der Unterhalt nach 3 bzw.4 Unterhaltsberechtigten berechnet? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 24.09.2004, 23:05



Antwort auf: Unterhalt

Wird nicht mehr gerechnet-der unterhalt ändert sich nicht!

Mitglied inaktiv - 25.09.2004, 22:48



Antwort auf: Unterhalt

Hallo Katja, die neue Regelung gilt AFAIR nur für den Ehegattenunterhalt! Nicht für die Kinder, die pertizipieren schon. Désirée

Mitglied inaktiv - 26.09.2004, 16:49



Antwort auf: Unterhalt

Danke.....also "lohnt" sich aus dieser sicht eine heirat nicht, da ja wieder mal die ersten Kinder gewinnen würden.....so wie meistens....Danke trotzdem.......elli

Mitglied inaktiv - 27.09.2004, 08:41



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