Ich habe gleich noch eine Frage...
Der Erzeuger meiner Tochter (7) geht seit dem Ende seines Studiums (vor 5 Jahren) nicht arbeiten. Er möchte auch nicht arbeiten gehen, damit er keinen Unterhalt zahlen muss (das hat er mir ins Gesicht gesagt). Natürlich habe ich einige Zeit Unterhaltsvorschuss bekommen, aber nachdem sie 6 ist, bekomme ich das ja auch nicht mehr. Einen Unterhaltstitel haben wir auch, aber da er ja nicht arbeiten geht, bringt mir das natürlich auch nichts.
2x im Jahr melde ich mich bei der Unterhaltsstelle im Jugendamt & frag nach, ob es mal wieder was neues gibt. Daraufhin wird mein Ex angeschrieben & er reicht einfach wieder seine Hartz4 Belege ein....
Gibt es den wirklich nix, wohin ich mich wenden kann, damit ihm mal jemand in den Hintern tritt? Ich höre immer nur, dass das Jobcenter die Väter dazu zwingt, einen MiniJob anzunehmen....aber offensichtlich tut er das ja nicht!
Liebe Grüße Lis
von
MissLissy
am 29.07.2013, 14:53
Antwort auf:
Unterhalt vom Erzeuger einfordern
Hallo,
er hat eine Erwerbsobliegenheit. Gehen Sie mal zu einem RA
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2013
Antwort auf:
Unterhalt vom Erzeuger einfordern
Es scheint, deine Beistandschaft vom Jugendamt ist nicht sehr engagiert. Hast du schon mal überlegt, dich an einen Anwalt zu wenden?
von
Pamo
am 29.07.2013, 19:00
Antwort auf:
Unterhalt vom Erzeuger einfordern
Wechsel zum Anwalt und verklage ihn auf Unterhalt.
Dann darf er dem Richter erklären wieso er trotz abgeschlossenen Studium H4 bezieht.
von
Sternenschnuppe
am 29.07.2013, 19:53
Antwort auf:
Unterhalt vom Erzeuger einfordern
Ja, die Beistandschaft macht wirklich nix von alleine....Problem ist aber, wenn ich zum Anwalt gehe, muss ich doch diese Kosten zahlen, oder? Und wenn er jetzt Hartz 4 bezieht, bekommt er zu guter letzt noch die Kosten erstattet & ich bleib drauf sitzen....aber das kann ich mir leider nicht leisten!
von
MissLissy
am 29.07.2013, 20:32
Antwort auf:
Unterhalt vom Erzeuger einfordern
Je nachdem wieviel Du hast bekommt auch einen Beratungsschein.
Zusätzlich mal ne Beschwerde an die Leitung der Beistandschaft.
von
Sternenschnuppe
am 29.07.2013, 20:46