Frage: Unterhalt und betreuungsgeld

Hallo Frau Bader, mir wurde Nahegelegt ich solle Betreuungsgeld beantragen was ich auch gemacht habe. Nun nachdem mich das ZBFS genötigt hat ich solle diesen Antrag stellen haben sie mich abgelehnt. Wieso? Meine Tochter geht für 2,5 Stunden in die Kita am morgen und die restlichen 21,5 Stunden betreue ich Sie. Des weiteren habe ich eine ganz dringende Frage. Der Vater & ich leben mit unserem Kind in einer Wohnung, jeder hat sein eigenes Zimmer. Wir sind beste freunde schon lange Zeit vor ihrer Geburt und möchten unsere Freundschaft nicht beenden ausserdem ist er extra aus einem NRW nach Bayern gezogen nur um bei seiner Tochter zu sein. Das Amt weiß das wir uns die Betreuung von Mia teilen und zwar jeder zu seinem Teil und das jeder seine 50% hat und trotzdem wollen Sie das er mir Unterhalt zahlt? Jeder Vater der mit seiner Patnerinn ein Kind bekommt in einer Wohnung lebt muß doch auch kein Unterhalt bezahlen. Ausserdem werden wir uns morgen um einen Antrag für ein schriftliches Wechselmodell kümmern glauben sie das bringt was? Vielen Dank Lg Nina

Mitglied inaktiv - 14.12.2017, 12:31



Antwort auf: Unterhalt und betreuungsgeld

Hallo, entweder Sie sind ein Paar oder nicht. Natürlich muss er Unterhalt zahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.12.2017



Antwort auf: Unterhalt und betreuungsgeld

Zitat: "Jeder Vater der mit seiner Patnerinn ein Kind bekommt in einer Wohnung lebt muß doch auch kein Unterhalt bezahlen." Doch, muß er. Daß dieser Unterhalt häufig nicht eingefordert wird, weil man sich untereinander einigt, ändert nichts an der Rechtslage. Ihr betreibt Rosinenpickerei. Einerseits wollt Ihr wie getrennte Eltern behandelt werden - keine Bedarfsgemeinschaft, getrennte Kassen - andererseits wollt Ihr wie gemeinsam erziehende Eltern behandelt werden - Wechselmodell, gemeinsame Wohnung. Ihr werdet einen Tod sterben müssen. Wenn einer sich hauptsächlich um das Kind kümmert, während der andere die Kohle ranschafft, dann ist der Kohleranschaffer dem Hauptsächlichkümmernden zum Unterhalt verpflichtet. Dem Kind sowieso. Getrennt oder ungetrennt. Siehe auch den Beitrag etwas weiter unten zum Thema "Muss mein Mann mir Haushaltsgeld geben?". (Und wieso, in drei Teufels Namen, kümmert Du Dich 21,5 Stunden pro Tag um das Kind, wenn Ihr Euch die Betreuung doch fifty-fifty teilt? Hat Euer Tag 45,5 Stunden?)

von Strudelteigteilchen am 14.12.2017, 13:17



Antwort auf: Unterhalt und betreuungsgeld

Du hast keinen Anspruch auf bayerisches Betreuungsgeld, wenn deine Tochter eine staatlich geförderte Einrichtung besucht - egal, wieviele Stunden. Gehst du arbeiten? Wenn ein Paar zusammenlebt, zahlt ein Partner ja indirekt Unterhalt, sobald einer nicht arbeitet. Du kannst nicht auf Unterhalt durch den Vater verzichten, wenn du Unterstützung vom Amt haben willst.

von malini am 14.12.2017, 13:19



Antwort auf: Unterhalt und betreuungsgeld

"Jeder Vater der mit seiner Patnerinn ein Kind bekommt in einer Wohnung lebt muß doch auch kein Unterhalt bezahlen." Doch, wenn die Frau nicht genügend eigenes Einkommen hat, ist das doch in jeder "normalen" Familie der Fall- wie sonst? In einer Wohnung leben und die Frau kassiert trotzdem staatliche Unterstützung? Der Vater deines Kindes ist dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, unabhängig davon, ob ihr zusammen wohnt. Diesen kann er sogar steuerlich geltend machen.

von Tini_79 am 14.12.2017, 13:21



Antwort auf: Unterhalt und betreuungsgeld

...sooo schön formuliert mit den Rosinen und dem Tod!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.12.2017



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