Unterhalt und Namensänderung W I C H T I G

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt und Namensänderung W I C H T I G

Ich bitte um eine Beantwortung meiner Frage betrifft Unterhalt und Namensänderung. Es ist für mich sehr wichtig!!! Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 23.02.2003, 18:01



Antwort auf: Unterhalt und Namensänderung W I C H T I G

Hallo, ja, wo ist sie den, die Frage? NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2003



Antwort auf: Unterhalt und Namensänderung W I C H T I G

Den Unterhalt mußt Du einklagen wenn er nicht freiwillig zahlt.Wenn er nicht zahlen kann hast Du Pech gehabt-dann muß der Stiefvater für den Unterhalt mit aufkommen!Den Namen kannst Du nur mit Zustimmung des Kindsvaters ändern lassen-es gibt da wohl Ausnahmen aber nur bei schwerwiegenden Gründen

Mitglied inaktiv - 23.02.2003, 18:33



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