Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt und Namensänderung, wichtig

Frage: Unterhalt und Namensänderung, wichtig

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Hallo und Guten Tag, ich habe einen zwei Jährigen Sohn, sein Vater hat uns anfang letzten Jahres verlassen. Er hat überhaupt kein Interesse an dem Kind ( worüber ich auch nicht traurig bin )aber er hat auch noch nie einen Pfennig Unterhalt gezahlt. Am anfang bekam ich Sozialhilfe, wo auch ein unterhaltsvorschuß für meinen Sohn dabei war. Als ich meinen neuen Partner kennenlernte und der zu mir zog, entfiel das Sozialgeld und ich bekam vom Jugendamt vorschuß in höhe von 111 €. Da ich aber im März Heirate , fällt auch der Unterhaltsvorschuß aus. Welche möglichkeiten gibt es, Unterhalt für meinen Sohn zu bekommen, Mein Ex arbeitet und hat aber soviel ich weiß ein persönliches Insolvenzverfahren laufen. AUßerden hat er noch zwei Unterhaltspflichtige Kinder , für die er aber auch nach meinem neuesten Stand nicht zahlt und auch noch nie regelmäßig gezahlt hat. Desweiteren möchte ich das mein Sohn ( er ist unehelich zur Welt gekommen und hat den Nachnamen seines Vaters )den NAmen von mir und meinem zukünftigen Mann annimmt. Mein Anwalt hat ihn angeschrieben und die Frist von zwei Wochen ist verstrichen ohne eine Antwort . Nun möchten wir es Gerichtlich einklagen, wobei aber die Chancen laut meinen Anwalt gering seien. Ich verstehe das nicht. Der Vater frägt nach seinem Sohn nichts , zahlt nicht. Mein neuer Partner ist so gut zu meinem Kind , als wäre es sein eigenes. Er liebt ihn über alles und wir möchten auch noch ein gemeinsames kind haben. Ich würde alles tun , damit mein Sohn endlich auch den Namen hat den ich trage.Es hat auch sonst viele Probleme gegeben, ich werde manchmal noch nachts von meinem Ex belästigt, mit droh anrufen etc. Adoptieren würde mein neuer Partner meinen Sohn auch, aber das will ich noch nicht, da sein Vater dann ja auch von allen unterhaltszahlungen befreit wäre. Er soll ruhig bezahlen für seine Kinder.Ich möchte vorerst nur die Namensänderung erwirken. Eine Adoption kommt wenn Tobias keinen Unterhaltsanspruch mehr hat, sonst könnte es sein, das eer später einmal die Schulden seines Vaters übernehmen müßte ???Ich würde mich sehr über eine rasche antwort freuen,vielen Dank, Gruß Daniela


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