Frage: Unterhalt für uneheliches Kind

Hallo Frau Bader, mein Mann hat ein uneheliches Kind (12)(lebt bei der Mutter)und bezahlt jeden Monat Unterhalt. Nun haben wir geheiratet und bekommen ein Kind. Was für Ausiwrkungen hat das auf die Unterhaltshöhe? Wenn mein Mann immer noch ca. 400 Euro bezahlen muss, kann ich nicht Zuhause bleiben und Erziehungsurlaub nehmen. Können wir den Unterhalt verringern? Die Mutter des Kindes lebt in sehr guten Verhältnissen (verheiratet und ein zweites Kind mit Ehemann)und ist auf das Geld nicht angewiesen. Vielen Dank Melanie

Mitglied inaktiv - 02.11.2002, 14:45



Antwort auf: Unterhalt für uneheliches Kind

Hallo, die sog. Düsseldorfer Tabelle berechnet den Kindesunterhalt. Sie geht von 2 Ki aus. Wenn nur eins da sits, wird in der Tab.. eine halbe Stufe hoch gegangen. Sobald eine Unterhalotspflicht zwei Ki gegenüber besteht, wird auf den anderen Wert zurückgegangen. Der Unterschied ist aber nicht hoch. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2002



Antwort auf: Unterhalt für uneheliches Kind

Hallo Melanie, ich weiß nur, wie die Argumentation des Gesetzgebers bei Kindern aus erster Ehe ist und nachdem uneheliche Kinder dieselben Rechte haben wie eheliche gehe ich davon aus, daß es kaum Unterschiede geben wird. Also, die Argumentation lautet dahingehend, daß die neue Mutter weiterer Nachkömmlinge schließlich von den Erstgeborenen wüßte und diesen keine Nachteile aus der Existenz Spätergeborener erwachsen dürfe. Somit passiert häufig das, was Du hier ansprichst, nämlich, daß sich die Ex mitsamt Kind ein bequemes Leben auf Kosten der neuen Familie machen kann, da es ihnen nicht zuzumuten ist, selbst ihren Lebensunterhalt in einem höheren Maße zu bestreiten. Der Mann hat also seinen Verpflichtungen in gewohnter Höhe nachzukommen, was eben bedeutet, daß die zweite Frau entweder mit weniger Geld auskommen oder aber für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen muß, u.U. sogar auf Kosten des eigenen Kindes. Die einzige Lösung in Eurem Falle wäre also, der Gatte der Ex würde das Kind adoptieren (ginge in diesem Falle relativ rasch), was aber erbrechtliche Konsequenzen hätte und was für Deinen Mann bedeuten würde, daß er keine Rechte (aber auch keine Pflichten) mehr gegenüber seines Kindes hätte. Alles Gute! Heike

Mitglied inaktiv - 02.11.2002, 19:24



Antwort auf: Unterhalt für uneheliches Kind

... denn JEDEM erstgeborenen Kind erwachsen doch Nachteile finanzieller Art durch die Geburt von Geschwistern, auch und gerade wenn beide in derselben Familie leben. Das müßte dann ja zur Folge haben, daß man dem ältesten Kind die gewohnten teuren Markenklamotten weiterkaufen muß, wenn ein zweites kommt, weil man ja "von seiner Existenz wußte", während das zweite oder dritte Kind nur das günstigste bekommen kann (weil die Wahrung der Besitzstandsrechte fürs älteste so teuer ist). Wie wäre es denn eigentlich, wenn du arbeitest und dein Mann Elternzeit nimmt, dann hat er doch ein anderes anrechenbares Einkommen, oder?

Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 08:39



Antwort auf: Unterhalt für uneheliches Kind

Hi, alle Kinder sind gleich! Wenn weitere Kinder geboren werden, dann müssen sich alle den zu Unterhalts- "Kuchen" teilen. Es kommt nun darauf an, wieviel einkommen der Vater zur Verfügung hat. Er ist den beiden Kindern UND dir zu Unterhlat verpflichtet und deshalb wäre eine Neuberechnung den Unterhaltes an das 1. Kind möglich, da zu erwarten ist, dass die Änderung mehr als 10% ausmachen würde. Wenn alles bislang über das Jugendamt gelaufen ist, dann sofort Kontakt aufnehmen und eine Änderung&Neuberechung verlangen, denn erst ab diesem Zeitpunkt wird das dann rückwirkend vorgenommen. Auf jeden Fall wird der Unterhalt des 1. Kindes um eine (bis zwei) Einkommensstufe sinken, da nun mehr als für eine Person Unterhalt geschuldet wird, was aber nur wenig Veränderung bringt. Gruss

Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 08:57



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