Frage: Unterhalt für Studenten

Hallo, für meine Frage muss ich etwas länger ausholen! Mein Freund und ich sind 25 Jahre alt, haben seit 2,5 Jahren eine eigene gemeinsame Wohnung und einen fast zwei jährigen Sohn. Er studiert noch, jetzt im 8 Semester und seine Eltern sind geschieden. vor vier Jahre, als sein Vater noch arbeitslos war, wurde der Unterhalt, mein Freund lebte da noch zu Hause und hat gerade nagefangen zu studieren, auf 60€ festgelegt. Seit dem wir zusammen sind (ich wohnte vorher mit ihm bei seiner Mutter) bezahlte ich schon alles mögliche für ihn: Essen, Kleidung, Ausgehen etc. Seit wir eine eigene Wohnung haben kommen die Miete (sein Anteil), sämtliche Versicherungen, Studiengebühr etc. dazu. Sonst haben wir Bafög noch bekommen, da mein Halbtagsgehalt sich gerade mal mit unseren Fixkosten deckt, diese hat sich das letzte mal um die Hälfte gekürzt, da sein Vater seit zwei Jahren wieder arbeiten geht. Jetzt bekommen wir kein Bafög mehr, da ihm zwei Fächer für den Leistungenachweis fehlen, in denen er Durchgefallen ist und das Erziehungsgeld unseres Kleinen fällt auch bald weg. Ich habe mich im Internet informiert, dort steht, dass die Eltern für den Unterhalt eines Studenten, auch wenn er nicht mehr in der elterlichen Wohnung lebt aufkommen müssen. Wir haben versucht mit seinem VAter zu reden, ob er den Unterhalt für meinen Freund nicht an sein Gehalt angleichen kann - das Gespräch endete in einem Fiasko. Er und seine 2. Frau meinten unter Anderem, dass er über 18 sei, also für sich selber verantwortlich sei, außerdem hätte er auch eine Lehre machen und sowieso wäre ich für ihn verantwortlich schlielich wohnen wir zusammen und haben einen gemeinsamen Sohn. Meine Fragen nun: 1. Bin ich für den Unterhalt meines Freundes unter diesen Umständen wirklich verantwortlich? 2. Sind seine Eltern zu Unterhalt verpflichtet? 3. Wieviel würde meinem Freund zu stehen? Sein Vater verdient ca. 1.350,00 € netto (seine 2. Frau geht nicht arbeiten) und seine Mutter hat ein Netto-einkommen von ca. 1050,00 € Ich Ihnen im Voraus und hoffe sie können mir weiter helfen. Danke Katrin

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 08:35



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Eigentlich ist sein Vater grundsätzlich schon für ihn verantwortlich, aber da er ja nicht viel verdient, kann das eben auch nicht viel Geld sein (die Frau ist ja auch noch da). Für die Lücke käme dann normalerweise Bafög auf. Wenn er das wiederum nicht mehr bekommt, weil er durch die Prüfung durchgefallen ist (und da muß man ehrlicherweise schon sagen, daß man nicht wegen einmal durchfallen den Anspruch verliert, sondern doch eher wenn man sich recht spät anmeldet und dann auch noch durchfällt, oder wenn man 2 mal durchfällt), sieht es schlecht aus. Da bist dann schon auch du für ihn verantwortlich, denn ihr seid ja eine eheähnliche Gemeinschaft. Wenn du selbst nicht viel verdienst, kannst du Sozialhilfe fürs Kind oder Wohngeld für euch alle beantragen. Falls dein Freund ein Jahr vor Studienabschluß steht, kann man noch einmal unabhängig vom normalen Bafög ein Abschlußbafög beantragen. Aber auch das geht nur, wenn man die Regelstudienzeit nicht zu sehr überzogen hat. Als letzte Alternative gibt es bei der Deutschen Ausgleichsbank ein sehr günstiges Darlehen für Studierende, das über ein Jahr als eine Art Studienrente ausgezahlt wird und das man erst 4 Jahre später mit einem niedrigen Zinssatz zurückzahlen muß. Naja, wenn das alles nix hilft, wird dein Freund wohl noch etwas dazuverdienen müssen, das wäre ja durchaus auch machbar...

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 14:04



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

was ist denn mit dem Kindergeld, für deinen Freund? Das müssen seine Eltern ihm mindestens zahlen!

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 14:06



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Hallo marit, ok, dass sieht wohl schlecht aus, aber ich werde definitiv nicht mehr für Ihn aufkommen, da werde ich eher vor Gericht durchkämpfen, dass sein Vater zahlen muss. Laut Düsseldorfer Tabelle sind es bei dem Gehalt was der hat ca. 300€. Das Kindergeld bekommt mein Freund. Regelsudienzeit sin 10 Semester, er ist jetzt im 8 und wird es auch in der Regelzeit schaffen. Auf der Bafög-Stelle sagte man uns er habe ja nur 16 von 18 Scheinen, dass hiesse er studiere nicht ernsthaft und da könnte man nichts machen, ist halt so! Die sind acuh gerad nicht freundlich da. Ich weiss nur, dass es so nicht weiter gehen kann finanziell. Wohngeld bekommen wir keines, da ich 50€ zu viel verdiene. Allerdings versuche ich es gerade nochmal, ob es nicht doch irgendwie durchbekomme. Aber ich finde, da sein Vater sich schon immer irgendwie raus gerdet hat ist er und auch seine Mutter mal wenigsten für das letzte Jahr verantwortlich. Wir sind nicht verheiratet, also hat er auch keinen Anspruch auf mein Geld sozusagen. Beim Bafög sah es ja auch so aus, dass dadurch, dass wir nicht verjeiratet sind mein Gehalt nicht mit auf das Bafög angerechnet wurde. Ich muss doch für meinen Sohn auch irgendwann aufkommen, wenn er mal studieren sollte und kann mich nicht auf seine Freudin verlassen und wenn mein Freund wenigsten etwas Geld bekommen könnte, wäre dass schon viel Wert. Wir haben ja seinem Vater auch nicht gesagt, er soll gleich 300€ zahlen, sondern wir sagten seinem vater und seiner Mutter jeder je 150€ und ich finde, dass ist nicht zu viel verlangt, wenn ich sehe, was meine Eltern meinem Freund alles zahlen - mehr, als seine Eltern ihm zahlen. Gruss Katrin

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 14:28



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Hi, ich kapiere da etwas nicht. Ihr habt ein gemeinsames Kind und lebt in einem gemeinsamen Haushalt? Das einzige, was euch fehlt ist also der Trauschein und das Geld... also wäre eine Heirat für euch doch rein finanziell interessant, nicht wahr? Generell sind die Eltern solange unterhaltspflichtig, bis das Kind seine (erste) Berufsausbildung abgeschlossen hat. Dabei sind ab dem 18. Geburtstag beide Eltern unterhaltspflichtig. Aber... das Einkommen des Kindes wird angerechnet. Da er mit dir zusammenlebt und ihr einen gemeinsamen Hauisstand habt -ihr habt ja sogar eine "echte" Familie gegründet-, spielt also dein Einkommen dabei eine Rolle. Wie das im Einzelnen aussieht, kann ich nicht sagen, kommt sicherlich auf die Leitlinien des Oberlandesgerichtes an. Ich würde davon ausgehen, dass da keine Unterhaltspflicht mehr besteht. Sonst müssten ja verdammt viele Eltern ihren Kindern weiter Unterhalt zahölen, selbst wenn sie schon Familien haben... cu

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 14:55



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Hallo Katrin, auch wenn ihr nicht verheiratet seid. Ihr lebt zusammen und das gilt als eheähnliche Gemeinschaft. Wenn es so wäre, daß man wenn man nicht verheiratet ist, Unterstützung bekommt, verheiratet aber nicht, dann würde der Staat ja die Ehe benachteiligen. Eben das darf er nun mal nicht und darum wirst du genauso zur Kasse gebeten, als ob ihr verheiratet währt.Erschwerend kommt euer gemeinsames Kind hinzu. Es gibt doch viele Familien, wo nur der Mann Geld verdient und die Mutter den Haushalt macht, warum empfindest du dann den umgekehrten Fall als Zumutung? Wenn dein Freund tatsächlich nur noch ein Jahr Studium vor sich hat, dann soll er kein normales Bafög mehr beantragen, sondern dieses Abschlußbafög. Spätestens wenn er seinen letzten schein hat bekommt er das (2 Scheine kann man locker in einem semester machen, dann wäre deine finanzielle Mitverantwortung zumindest begrenzt), unabhängig davon finde ich es auch skandalös, daß seine Eltern sich da rausziehen und da würde ich an eurer Stelle auch Druck machen). eine weitere Alternative ist eben dieses Studentendarlehen der Deutschen Ausgleichsbank. Was spricht dagegen, das zu beantragen?

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 14:58



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

... ich habe hier auch immer mal wieder Studierende, die als sogen. SHK's ein bisschen was verdienen (StudentischeHilfsKräfte). Das können einfache Arbeiten sein, oder auch sehr anspruchsvolle Forschungsarbeiten sien. Zwar sind diese Jobs bescheiden vergütet und auf 40 Stunden/Monat beschränkt, aber es hilft schon ganz gut, um besser über die Runden zu kommen...

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 15:03



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

... naja Rainer, meines Erachtens ist das auch so, solange sie noch in der Ausbildung sind. Früher war es doch so, daß Zusammenleben erst nach 3 Jahren als eheähnliche Gemeinschaft galt. Meines Erachtens ist das auch richtig, weil erstens nicht jede kleine Liebelei mit finanzieller gegenseitiger Verantwortung gekoppelt sein sollte, zum zweiten weil Eltern ihre Kinder nicht "unter die Haube" bringen wollen sollen, um ihre Verantwortung loszuwerden. Bis zum Abschluß einer ersten Ausbildung sollte Elternverantwortung vor Partnerverantwortung gehen. Im Gegenzug haben die "Kinder" natürlich die Verpflichtung, ihre Ausbildung im vertretbaren Rahmen zum Ende zu bringen. Aber mit 25 Jahren und bei einem Studium ist dieser Rahmen ja wohl noch nicht überstrapaziert; das ist ein ganz normaler Zeitraum.

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 15:04



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Hallo ihr zwei, danke für Eure Statements! Ich möchte mich nicht vor den Kosten und der damit verbunden Verantwortung drücken, ich weiss nur, dass wir absosft 300€ weniger haben, weil das Erziehungsgeld wegfällt und das irgendwie auch wieder rein muss und ich es nur gerecht fände, wenn endlich seine Eltern mal was zahlen - ich zahle schließlcih für ihn, seit wir zusammen sind. Angefangen hat es damit dass er mir leid getan hat, weil "keine modernen Klamotten" hatte und auch kein Geld dafür bekommen hatte. So habe ich damals agefangen mit meinem mageren Praktikumsgehalt wärend meines Studium von 600 DM im kleidung zu kaufen und dass ist immer mehr draus geworde und wohl für seine Eltern selbverständlich, dass ich alles zahle. Und in seinem letzen Jahr können sich ihn doch wirklich mal untertsützen, die zahlen ja noch nichtmal die Studiengebühr. Ich habe auf der Focus Seite eine Seite gefunden in der steht, dass bei einer eheänlichen Gemeinschaft der Partner der verdient oder mehr verdient nicht für den Lebensunterhalten vernatwortlich ist, dazu zwingend notwendig ist der Trauschein. Also können seine Eltern auch nichts von mir verlangen, egal ob ein Kind da ist oder nicht! Und als Eltern sich so anzu stellen, nur weil sie ihrem einzigen Kind mal in seinem letzten Jahr finanziell zur Seite stehen sollen, finde ich echt arm und mein Freund tut mir da auch wirklich leid, ich kann so etwas nicht verstehn und dass ist es wahrscheinlich, was mich so wütend macht. Es geht ja nicht gegen meinen Freund. Gruss Katrin

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 15:19



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Man kann darüber viel spekulieren. Die zwei Jahre Zusammenleben gelten für Ehegattenunterhalt. Ausserdem vergisst du das gemeinsame Kind... das würde selbst auf Ehegattenunterhalt Auswirkungen haben. Ob das mit den 2 Jahren auch auf Unterhalt für volljährige(!!!) Kinder zu übertragen ist, weiss ich nicht, ich bezweifel das, denn die Lebensstellung wird ja durch die familienähnliche Situation durch das gemeinsame Einkommen geprägt... das erwirtschaftet hier zufällig die Mutter. Sonst würde es ja bedeuten, dass Eltern ihren volljährigen Kindern IMMER einen gewissen Lebensstandard sicherstellen müssten.... wäre das nicht traurig? Ich sehe das in meiner Laienansicht jedenfalls so, dass der Lebensunterhalt durch das Einkommen der MUtter zu betreiten ist und wenns noch zwickt, gibt es Aushilfsjobs, ... bei uns (FH) arbeiten die meisten Studierenden nebenbei, weil sie weder von den Eltern, noch vom BAFÖG etwas bekommen. cu

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 16:06



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Um mal auf die Situation rein rechnerisch einzugehen: "Meine Fragen nun: 1. Bin ich für den Unterhalt meines Freundes unter diesen Umständen wirklich verantwortlich?" s.o. "2. Sind seine Eltern zu Unterhalt verpflichtet?" s.o. "3. Wieviel würde meinem Freund zu stehen? Sein Vater verdient ca. 1.350,00 € netto (seine 2. Frau geht nicht arbeiten) und seine Mutter hat ein Netto-einkommen von ca. 1050,00 €" Angenommen, die Eltern sind unterhaltspflichtig: 1. Die Eltern haben jeder 1000Euro Selbstbehalt gegenüber einem volljährigen Kind. 2. Andere Unterhaltsansprüche von Ehepartnern und minderjährigen Kindern gehen VOR 3. Berufsbedingte Aufwendungen werden vorher abgezogen. 4. Evtl. Kreditverpflichtungen können vorher abgezogen werden. 5. Die Art der Unterhaltsgewährung können Eltern u.U., selbst bestimmen, zB durch Wohnungsstellung Es kann also sein, dass der Avter nichts zu zahlen hat, da seine Ehefrau kein eigenes Einkommen hat (warum? weitere gemeinsame Kinder?). Die Mutter dürfte mit 1050Euro sowieso durch den Selbstbehalt aussen vor bleiben (zieh davon 5% berufsbezogene Kosten ab) cu

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 16:18



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Habe mich gerade nochmal im Internet durch die gesetzes Texte gewühlt, in denen steht ganz deutlich, dass bei einer eheänlichen Gemeinschaft der Partner für den anderen nicht aufzukommen hat - nur für das Kind. Und dass der Partner, wenn er vorher aufgekommen ist und aus irgendwelchen Gründen weniger Geld hat, den Unterhalöt verweigert darf und kann, da es ein Geld ist und er in erster Linie für seinen Selbsterhalt verantwortlich ist. Also damit kann man mir nicht kommen, dass ich für meinen Freund zahlen muss und ich werde auf jeden Fall alle Hebel in bewegung setzen, dass seine Eltern Ihrer Pflicht nachkommen und Laut Gesetz ihrem Kind die erste Ausbildung, bzw. Studium ermöglichen müssen. Ausserdem studiert er in der noch in der regelzeit und hat nicht gebummelt. Ausserdem haben seine Eltern nur ihn, es ist ja nicht so, dass weiss gott wieviel Geschwister noch vorhanden sind. Ausserdem hat sein Vater bei der Scheidung gut abgesahnt 120.000 Mark hat er damals bekommen und hat das Geld angelegt. Selbst wenn er nur noch die Hälfte von dem Geld haben sollte, muss es doch möglich sein, dass wenigster er etwas gibt. Wir hören ständig nur von ihm: hier habe ich mir einen neuen Computergekauft, dann ein neues Telefon, danach einFaltscreen und einen Brenner und alles in den letzten drei Monaten! Wo kommt dann das Geld dafür her, wenn Du mir so eine Rechnung vorlegst? dann dürfte er für sowas ja auch kein Geld übrig haben und seine Frau könnte auch arbeiten gehen. Die Verwantschaft hat sie mal daraif angesprochen, dass sie ja wenigsten Putzen, an die Kasse im Supermarkt oder für andere Büglen, da ist fast an die Decke gegangen, wie man von ihr verlangen könnte arbeiten zu gehen! Alles das macht mich einfach wütend, dass er für seinenSohn nichts übrig hat!

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 16:55



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Komisch: Ihr lebt zusammen, einer studiert, kann da nicht der andere arbeiten gehen, in dem Falle Du? Ob Ihr verheiratet seid oder nicht spielt doch keine Rolle, Ihr seid eine Familie mit Kind, Ihr seid erwachsen: da werden doch 2 gesunde Leute in der Lage sein, sich und das Kind zu ernähren und zu kleiden, ohne daß ein Prozeß geführt werden muß und die Eltern immer noch zahlen müssen!

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 17:43



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Der Vater Deines Freundes kann mit seinem Geld machen was er will und wenn er sich 10 Computer kauft -es ist SEIN Geld ! Seine 2.Frau soll arbeiten gehen? Wenn Ihr mehr Geld haben wollt dann müßt IHR ebend arbeiten gehen und nicht andere für Euch malochen lassen ! Ihr seit für ein Kind verantwortlich also sollte man davon ausgehen daß Ihr erwachsen seit- also solltet Ihr Euer Leben auch selbst auf die Reihe bekommen

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 19:23



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Ich kann sehr wohl für mich und mein Kind aufkommen. Aber ich muss mein Kind später auch mal untertsützen und sehe es nicht mehr ein die Studiengebühren und Bücher für meinen Freund zu zahlen, wenn ich sowieso schon jeden cent fünf mal rum drehen muss. Das ist die Pflicht seiner die Eltern die schließlich auch bei jeder Gelegnheit damit angeben, dass ihr Sohn informatik studiert. Würde ich mit meinem Sohn alleine wohnen hätte ich mit meinem Geld keine Probleme.Ich bin die letzten Wochen wegen dem Scheiss schon von Amt zu Amt gelaufen um immer zu hören die Kassen sind. Letzteres hat das Sozialamt mir geasgt, dass in erster linie seine Eltern dafür aufkommen müssen und wenn wir sie verklagen müssen, vorher brauchen wir auch keinen weiteren Antrag mehr stellen und wenn man dann versucht mit seinen Eltern zu sprechen und nur auf taube Ohren stößt, wo er doch auch noch das einzige Kind geht bei mir als Mutter die Hutschnur hoch, wenn ich sehe, was meine Eltern für meinen Bruder und mich während unseres Studiums alles für uns getan haben, wofür ich sehr, sehr dankbar bin und ich hoffe, dass ich Ihnen wenn Sie alt sind eine genauso große Hilfe sein kann. Ich hoffe zumindest, dass ihr mich ein wenig verstehen könnt. Mein Freund saß zwei tage wie ein Heufchen Elend da, als sein Vater ihm sozusagen sagte, dass es nicht sein Problem sei, dass er studiere, er muss zusehen wie er zurecht kommt, wobei sein Vater ganz genau wissen müßte wie man sich in einer solchen Situation fühlt, da er dass gleiche durchgemacht hat.

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 19:39



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Schade, dass Du nur Kritik hast, ohne alles gelesen zu haben. ich gehe seit dem Mutterschutz wieder halbtags Arbeiten, da ich mir einen tagesmutter bei meinem geringen gehalt nicht leisten kann, drehen meine Mutter und ich unsere Arbeitszeiten mit genehmigung unserer Arbeitgeber so hin, dass immer einer von uns auf den Kleinen aufpassen kann. Von der Familienseite Seite meines Freundes kommt da nichts. Ich gehe nie aus, geschweige denn mal essen. Ich sehe immer zu, dass in erster Linie mein Kind alles hat und dann mein Freund. Ich war seit zwei Jahren nicht mehr beim Friseur um Geld zu sparen und zur Kosmetikerin zB. gehe ich auch nicht. Dass Studium meines Freundes ist nicht billig-letzte Woche kam er an und sagte sie sollen sich in dem einen Fach drei Bücher kaufen, die Kosten neu zusammen 150€. Meisten kauft er sie eh gebraucht, aber was spricht dagegen, dass sein vater oder seine Mutter dafür auch mal aufkommen - es ist ihr Kind nicht meines. Später wird meiner bestimmt auch ankommen und sagen mama ich brauche Bücher. Hier ghet es nicht um mich, dass ich mir etwas kleisten möchte oder so, hier geht es ausschließlich um meinen Freund und sein Studium.

Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 19:53



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Also du hast dir garnicht angeguckt, was ich dir vorgerechnet habe... dafür zitierst du andere Quellen, die deinen Anliegen näher kommen..... Überlegt es euch gut, ob ihr Klage erheben wollt. Schau dir dewshalb noch einmal an, meinetwegen auch bei anderen Quellen, wie der Unterhalt bei volljährigen Kindern in eigener Wohnung berechnet wird. Ergänzend zu meiner unteren beispielrechnung käme noch hinzu, dass ein Teil deines Einkommens (wegen gemeinsamer Haushaltsführung) ihm als Einkommen zugerechnet wird und von Unterhaltsbedarf abzuziehen ist. Einen Teil seiner Nebeneinkünfte auch. Wie gesagt, ich kapieren ein geheule nicht und auch nicht seine passivität. Unsere Studenten hier bewältigen ihr Studium dadurch, dass sie nebenbei jobben...

Mitglied inaktiv - 07.10.2003, 08:17



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Ich weiß ja nicht wie eure Ausbildung aussah, aber ich kann mir schon vorstellen, daß es nicht leicht ist, ein vollzeit-Studium durchzuziehen (und wenn er in der Regelstudienzeit fertig wird, IST es ein Vollzeitstudium) und nebenher auch noch hauptsächlich für sein Kind sorgt (denn die Mutter arbeitet ja Vollzeit)dann auch noch nebenher groß zu jobben. Es ist doch ohnehin in diesem Staat unfair geregelt, daß Lehrlinge Gehalt bekommen, Studierende aber müssen noch draufzahlen. Außerdem sind in Unistädten die Mieten verdammt teuer. Und mal ehrlich,wenn ihr euren Kindern einen guten Start ins Leben geben wollt, ihnen abitur und Studium ermöglicht (was im Grunde ja auch im Rahmen eurer Möglichkeiten eure Pflicht ist), dann sagt ihr doch nicht, kaum daß ein Enkel da ist "prima, dann muß ich ja jetzt nix mehr zahlen". Alle "normalen" Eltern würden, wenn sie das irgendwie berappen können auf ihren normalen Unterhalt sogar noch ne Kleinigkeit drauflegen. Daß da jemand trotz Doppelbelastung mit Kind ein Informatikstudium in Regelzeit durchzieht sollte uns Respekt abringen. Stattdessen sagt ihr einfach "geh doch arbeiten". Was glaubt ihr, was man so den ganzen Tag tut, wenn man studiert? Ich hab immer etwa die Hälfte meines Einkommens selbst verdient während des Studiums, meine eltern konnten mir nicht so viel geben. Aber wenn ich GAR NIX bekommen hätte, wär ich heut noch nicht damit fertig. In anderen Foren hier werden Mütter bemitleidet, weil sie den Haushalt neben der Kinderbetreuung nicht schaffen, hier verlangt man aber einem Jungen Vater 3 Vollzeitjobs zugleich ab? Studium, Kinderbetreuung und finanzielle Selbstversorgung? Studierende mit Kindern sind ohnehin oft in einer schlimmen Lage, zumindest dann wenn sie, aus welchen Gründen auch immer kein Bafög bekommen. Dann haben sie nämlich auch keinen Sozialhilfeanspruch, den ja normale "Arbeitsunterbrecher" immer haben. Also euer Rumgehacke auf diesem Pärchen ist nicht besonders hilfreich...

Mitglied inaktiv - 07.10.2003, 14:47



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Hallo Rainer, die Frage ist aber, ob "eure" Studenten auch noch in der Regelstudienzeit sind, trotz jobben, und ob sie ebenfalls kleine Kinder haben. die Regelstudienzeit ergibt sich so, daß ein Schnitt von 40 Stunden Arbeitsaufwand in der Woche fürs Studium gerechnet wird und das wird dann auf die Semester hochgerechnet. Da der gute Mann ein Kind hat, wird er neben dem Job, den er ja durchaus AUCH hat seine Zeit sicher auch noch mit dem Kind verbringen wollen. Ich habe, wie gesagt auch gearbeitet neben dem Studium, aber das ging auch nurdeshalb gut, weil ich Jobs direkt an der Uni hatte und dadurch weniger Zeit verloren habe.Trotzdem haben mich 4 Jahre Nebenjob 2 Semester Studienzeit gekostet. Wenn er jetzt sein Studium zügig zu Ende bringen will um dann schnell auf eigenen Füßen zu stehen, ist das sicher sinnvoller, als noch 3 Jahre mit exzessivem Nebenjobben zu vertrödeln. Und ich sags nochmal Eltern müssen soweit es in ihrer Macht steht, den ersten Ausbildungsabschluss ihrer Kinder finanzieren. Wenn du dann Polemisierst "dann müßten ja ALLE Eltern den Lebensstandard ihrer volljährigen Kinder heben" so ist das einfach deshalb nicht richtig, weil es hier nicht ums ALter, sondern um den Stand der Ausbildung geht. Es ist schließlich nicht die Schuld der "Kinder", daß man hierzulande 20 ist, wenn man das Abi in der Tasche hat, dann noch zivildienst machen muß und Schließlich das Studium so lange dauert, wie es eben dauert. Dann sollen die Eltern ihrer Wut gegenüber der langen finanziellen Verantwortung eben politisch Luft machen. Aber es kann ja wohl nicht sein, daß an diesen Mißständen oder auch Notwendigkeiten nachher die Studenten selbst Schuld sind; jedenfalls nicht, solange sie nicht bummeln. In fast allen anderen Ländern dürfen die Eltern auch noch hohe Studiengebühren zahlen; hier ist es "nur" der Lebensunterhalt.

Mitglied inaktiv - 07.10.2003, 15:02



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Hallo marit, die meisten werden in der Regelstudienzeit fertig. Sie bekommen oft kein BAFÖG, oder verzichten freiwillig darauf.... Kinder haben einige auch. Je stärker man familiär und beruflich eingespannt ist, umso belastender wird es für das Studium, - daran zeifelt niemand. Aber es ist eine "gemeinsame" Entscheidung der Eltern! Um noch einmal auf die Beispierechung zurück zu kommen: Die Eltern sind NICHT leistungsfähig! Die Mutter hat ein Einkommen unterhalb ihres eigenen Selbstbehaltes -wenn man dann noch das Kindergeld von ihrem Einkommen abzieht (KiGeld ist KEIN Einkommen), dann schauts auch noch anders aus. Der Vater kann, wenn man davon ausgeht dass seine Frau ein fiktives Einkommen unterstellt wird, auch nur wenig zahlen. 100 - 200Euro, höchstens. Was soll also die Fixierung auf den Unterhalt der Eltern? Wer sich ein Kind anschafft, der hat seine Verpflichtungen und es gibt und gab verdammt viele Studierende, die als Eltern es geschafft haben, oder aber aufgrund der Verpflichtungen ihr Studium an den Nagel gehängt haben. Wenn er Informatiker ist und was drauf hat, kann er sehr gut Geld machen, auch abends. Pflege von Rechnernetzen, von EDV-Systemen, Beratung und Verkauf etc etc etc... Wenn er als Informatiker nichts drauf hat, nützt ihm hinterher der Abschluss auch nichts (ist eine traurige Wahrheit). CU

Mitglied inaktiv - 07.10.2003, 15:40



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Wer sich ein Kind anschafft, ist aber für dieses kind wie gesagt auch so lange verantwortlich, bis es selbst auf eigenen Beinen steht, wir sind ja keine Tiere, die Kinder sobald sie ausgewachsen sind aus dem Revier beißen. Mir ging es jetzt gar nicht so sehr um diesen speziellen Fall, sondern um das, was dem Paar an den Kopf geworfen wurde, als ob ein Studium keine Arbeit sei. Auch diesem paar geht es ja nicht um eine generelle Grundunterstützung sondern eher um das Ausbleiben von selbst symbolischen Gesten. Gerade als Informatiker hat man es heute eben nicht so leicht, wie du schreibst, da gibt es viel zu viele voll ausgebildete Leute auf der Straße, als daß jemand auf nen Nebenjob-Studenten wartet. Außerdem würde das Argument "man muß selbst wissen, wann man sich ein Kind anschafft" auch für alle Sozialhilfeempfänger gelten. In der Konsequenz dürften die dann auch alle keine Kinder haben, oder? Ich finde es schon erstaunlich, daß der deutsche Staat die Tatsache, daß man ein Kind hat anerkennt, und einsieht, daß derjenige dann nicht viel arbeiten kann. Wenn aber zusätzlich zu dem Kind auch noch ein Studium hinzukommt, sieht es plötzlich niemand mehr ein... Ich finde schon, daß das allgemeine Stimmungsmache gegen Studierende ist. Und Leute die ihre Ausbildung deshalb an den Nagel hängen sind doch keine Vorbilder. Im Gegenteil, DAS ist wirklich Verschwendung von Steuergeldern. Warum soll man nicht während des Studiums Kinder bekommen,ist doch kein schlechter Zeitpunkt. Biographisch und biologisch gesehen... Außerdem ging aus dem Posting auch hervor, daß das monatliche Arbeitseinkommen der Eltern zwar gering ist, aber durchaus Vermögenswerte im Hintergrund stehen, sonst wären im Scheidungsprozeß keine so hohen Abfindungen geflossen. Da kann man sich sogar fragen. ob das Einkommen absichtlich so gering gehalten wird, um nicht zahlen zu müssen. Ehrlichgesagt ist mir nämlich nicht klar, wie man es bei Steuerklasse 3 (Beispiel Vater)mit langer Berufserfahrung und Vollzeitstelle schaffen kann, so wenig Geld zu verdienen. Dasselbe soll dann aber der Sohn noch neben Studium und Kind hinbekommen? Wie gesagt, ich wollte nur diese allgemeinen dementi gegenüber "faulen" Studierenden ein wenig zurechtrücken...

Mitglied inaktiv - 07.10.2003, 16:06



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

HAllo marit, also wann die Scheidung gewesen war, wissen wir nicht, also können wir auch nichts darüber sagen, was aus dem Geld wurde. Vermögen selber muss i.d.R. nicht für Unterhalt verwertet werden. Höchstens Erträge daraus. Und ich will dir mal was sagen, wenn der Vater 1300Euro für sich und seine Frau hat, dann reicht das gerad so hin. Und die Fragestellerin selber wird das auch wissen, denn evtl. müssen die ja mit weniger zurecht kommen. Fassen wir mal zusammen: 150 Euro Kindergeld die er bekommt 154 Euro Kindergeld für das eigene Kind 300 Euro Erziehungsgeld (das nun entfallen wird- darum nicht weiter zu berücksichtigen) Ausserdem Jobt er zwischendurch ja... also sammelt sich da auch einiges an. Und das Einkommen das die Fragestellerin erwirtschaftet Die Endgültige Höhe weiss ich nicht... aber es sieht nicht so aus, als wäre das nichts.... und die paar Zerquetschte, die der Grossvater für seinen Sohn aufbringen könnte, machen den Kohl nicht fett, wie ich ja vorgerechnet habe. Ich glaube aber, dass er garnicht zahlen muss..... Wie gesagt, wenn der Grossvater vor vielen Jahren(?) 120K Euro bekommen hatte, dann kann davon nichts übrig sein... es spielt jedenfalls keine Rolle-

Mitglied inaktiv - 07.10.2003, 16:19



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Sie hat aber nur eine Halbtagsstelle, also so viel kann da wahrlich nicht zusammenkommen. Und wenn sie dann nach Wegfall des Erziehungsgeldes zum Sozialamt geht, werden sie ihr sagen, daß bei ihrem Freund ein fiktiver Baföghöchstsatz angerechnet wird, denn er hat ja darauf entweder von Elternseite oder vom Bafögamt ein Recht (sieh dich ruhig mal im Uniforum um, wenn du es nicht glaubst). Also Geld, das er gar nicht bekommt, verhindert dann, daß die ganze Familie ergänzende Sozialhilfe bekommt. Die Begründung gegen eine Erhöhung der Sozialhilfe gemäß der realen Zahlen ist dann, daß die Sozialhilfe auf keinen Fall dazu da sein darf ein Studium zu finanzieren. Daß darunter dann auch Mutter und Kind leiden, ist offensichtlich egal. Im Alleinerziehendenforum hast du selbst oft genug Mütter von jüngeren Kindern aufgeklärt, daß die Unterhaltshöhe gegenüber den Kindern sich nicht ändern darf, wenn der unterhaltspflichtige Ex wieder heiratet. Man muß eben auch wissen, wen man heiratet und wie es um dessen Finanzen bestellt ist und inwiefern man selbst es sich dann leisten kann, nicht zu arbeiten und sich von jemand ohne not (ohne eigene Kinder) unterhalten zu lassen. Selbst wenn die Mutter einen neuen Lebenspartner hat, ändert sich der Unterhalt gegenüber dem Kind nicht!! Also ich käme nicht auf die Idee, mich mit einem unterhaltspflichtigen Vater einzulassen, der seinem Sohn meinetwegen 300 euro im Monat überweist und dann hinterher zu sagen "du ich hab mir gedacht, ich hör jetzt mal auf zu arbeiten und du überweist das Geld künftig an mich". Bei einem Kind oder Jugendlichen wäre es selbstverständlich, daß die zweite Frau, die ja keine eigenen Kinder hat zuerst mal für sich selbst sorgen muß, wenn der Vater unterhaltspflichtig ist. wie kann er denn von seinem Sohn verlangen, neben Studium und Kind für sich selbst zu sorgen, während er es nicht mal seiner Frau, die keine Nebenbelastung hat, abverlangen mag. Für mich hört die Verantwortung eben nicht mit der Volljährigkeit auf, sondern sie muß nur anders abgesteckt werden. Das könnte ja durchaus auch durch das Anbieten unentgeltlicher Kinderbetreung sein. Der Sohn ist nicht dafür verantwortlich, daß sich die ELtern getrennt haben. Wenn sie noch zusammenleben würden hätten sie durchaus ein mittleres gemeinsames Einkommen, daß die Unterstützung des Studiums zulassen würde. Er ist nicht dafür verantwortlich, daß sein Vater eine Frau geheiratet hat, die trotz Kinderlosigkeit nicht arbeiten geht. Er ist auch nicht dafür verantwortlich, daß die Ausbildungszeiten in Deutschland sind, wie sie sind und er ist auch nicht dafür verantwortlich, daß das Modell "Studium und Familie" im Baföggesetz nicht vorgesehen ist. Trozdem soll er für all das alleine geradestehen und mit ihm die kleine Familie? Stehe ich jetzt etwas neben mir, oder kommt das sonst jemandem auch ein wenig ungerecht vor?

Mitglied inaktiv - 07.10.2003, 17:00



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

HAllo Marit, "Im Alleinerziehendenforum hast du selbst oft genug Mütter von jüngeren Kindern aufgeklärt, daß die Unterhaltshöhe gegenüber den Kindern sich nicht ändern darf, wenn der unterhaltspflichtige Ex wieder heiratet." Jepp, aber alles ändert sich, wenn das Kind volljährig wird. Nur wenn das volljährige Kind zwischen 18 und 21 Jahre alt ist UND bei deinem der eltern im Haushalt lebt UND in der allgemeinen Schulausbildung ist, dann handelt es sich um ein sogen. "privilegiertes volljähriges" Kind. NUR dann gelten ähnliche Regeln wie für minderjährige Kinder. Aber mal ganz ehrlich Marit. Wenn die Zahlen über die Einkommen zutreffen, dann sehe ich nicht, wie die Eltern ihr Kind unterstützen sollten. Das sagt aber nichts darüber aus, wie ich selber damit umgehen würde. Meine Eltern waren auch arme Leute und ich und mein Bruder konnten studieren. Ich würde mich meinem Kind gegenüber eher so verhalten wie meine Eltern es mir gegenüber taten, und weniger so wie es hier passiert. UND... wir wissen ja recht wenig über das Verhältnis zwischen Vater und Sohn. Vor allem wissen wir überhaupt nichts darü+ber, wie sich der Sohn seinem Vater gegenüber in der Vergangenheit verhalten hatte.... Es gibt auch Kinder, die von einem getrenntlebenden Elternteil nichts wissen wollen. Warum auch immer. Ich hoffe, du bekommst diese Diskussion nicht in den falschen Hals. Ich bin ja nicht Kontra dieser jungen Famile, aber man sollte das alles nüchterner sehen. cu

Mitglied inaktiv - 08.10.2003, 07:55



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Hallo ihr beiden, habe Eure Diskussion gerade nach gelesen! Ich weiss, dass man es nüchtern betrachten muss. Ich werde bestimmt später auch versuchen meinem Sohn alles zu ermöglichen was geht. Aber bei seinem Vater ist noch nicht mal der Wille da es zu versuchen. Ich weiss, bei geschiedenen Eltern, ist es manchmal so, dass sie gegeneinander hetzen. Die Mutter meines Freundes sagte mir mal Ihr Ex wäre gegen ein Kind gewesen und hat sich auch noch nie viel darum gekümmert. Sie sind gesschieden, seit mein Freund 18. Seit dem Versucht er einen Kontakt zu seinem Vater zu halten. Jedes Mal wenn er ihn fragt, ob sie nicht mal ein Bierchen zusammen trinken gehen wollen - Vater und Sohn, bekommt er eine absage. Letztes Wochenende hat mein Freund gerade wieder angefragt, ob die beiden mal was trinken gehen wollen, nur die beiden unter Männer (mit meinem Vater geht er einmal im Monat was trinken-Männer abend) und wollte mit ihm auch über das Studium in diesem Zusammenhang reden. Als Antwort bekam er: "Ich trinke eh nur ein Bier und dass kann ich auch zu Hause machen und wenn überhaupt kommt Angie (seine Frau) auch mit, aber wie gesagt, Du kannst her kommen und hier ein Bier trinken, da habe ich nichts dagegen, aber ich gehe nicht weg!" Nach dem Telefonat sah mein Freund ganz geknickt aus und er fragte mich wieso sein Vater nicht mal ein Bier mit ihm trinken gehen kann? Wieso? Ich hatte keine Antwort darauf, ausser dass es mir sehr leid getan hat. Soviel zum Verhältnis Vater-Sohn! Viele Grüße Katrin

Mitglied inaktiv - 08.10.2003, 10:43



Antwort auf: Unterhalt für Studenten

Hi, also inzwischen hat diese Diskussion ja nichts mehr mit diesem Forum zu tun, das würde zB ins Alleinerziehendenforum oder ins Papaforum gut passen.... Hmmm,... also mein Vater würde auch nicht wegen einem Bierchen weggehen und es täte ihm das Geld zu sehr leid. Das ist eben eine andere Generation... Das Angebot zuhause bei ihm eines zusammen zu trinken ist doch keine Abweisung, das kann man auch annehmen. Ich finde es aber gut, dass dein Freund sich wenigstens bemüht, sich dem Vater zu nähern. Gruss

Mitglied inaktiv - 08.10.2003, 10:57



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