Hallo Frau Bader,
meine Freundin bekommt ein Kind von mir. Daß ich für das Kind Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bezahle ist selbstverständlich.
Jetzt möchte sie aber noch Unterhalt für sich als Mutter von mir haben, solange sie nicht arbeitet. Ich bin jedoch der Meinung, daß ich Ihr keinen Unterhalt bezahlen muß, da wir weder verheiratet sind noch zusammen wohnen. Wer hat denn nun Recht?
Vielen Danke für Ihre kurze Antwort.
Gruß,
Gerold
Mitglied inaktiv - 07.01.2004, 11:55
Antwort auf:
Unterhalt für Mutter wenn nicht verheiratet und getrennte Wohnungen?
Hallo,
Unterhalt der nichtehelichen Mutter
1. Grund zum Unterhalt
§ 1615 l Abs.1:
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren.
§1615 l Abs.2:
Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus).
§1615 l Abs. 3
Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt.
2. Kosten SS u. Entbindung
Alle Kosten, die die KK nicht bezahlt
3. Säuglingsausstattung
Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist)
4.Höhe des U.
Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte)
Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2004
Antwort auf:
Unterhalt für Mutter wenn nicht verheiratet und getrennte Wohnungen?
Ja klar mußt Du auch für die Mutter zahlen!
Mind für 3 Jahre, evtl. auch länger.
Steht im BGB, § weiß ich gerade nicht auswendig.
Désirée
Mitglied inaktiv - 07.01.2004, 13:15
Antwort auf:
Unterhalt für Mutter wenn nicht verheiratet und getrennte Wohnungen?
Du wirst auf jeden Fall die ersten 3 Jahre auch für die Mutter zahlen müssen. Eventuell auch darüber hinaus, wenn sie glaubhaft nachweist, dass aufgrund mangelnder Kinderbetreuung, Krankheit des Kindes usw. (was ich Euch nicht wünsche) eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist.
LG Murmeline
Mitglied inaktiv - 07.01.2004, 15:54
Antwort auf:
Unterhalt für Mutter wenn nicht verheiratet und getrennte Wohnungen?
danke für die Info.
Gruß,
Gerold
Mitglied inaktiv - 07.01.2004, 17:18