Sehr geehrte Frau Bader, da wir eine schwierige Situation haben, traue ich mich, auch diese Frage einfach mal zu stellen: 2 Kinder, fast 17 und fast 18. Fast 17 beim Vater, fast 18 bei Mutter. Keine Unterhaltszahlungen. Kann fast 18 mit der Volljährigkeit Unterhaltszahlungen vom Vater erhalten, (und wie), obgleich dieser argumentiert, dass er von Mutter dann auch Unterhalt für fast 17 verlangen wird? Bis jetzt wurden die gegenseitigen Unterhaltsansprüche so gehandelt, dass sie sich gegeneinander aufheben. Fast 18 braucht aber regelmäßige monatliche Unterstützung. Von Mutter kommt eine eigene Wohnung, Essen und Taschengeld, aber auch Urlaub, und inzwischen Führerschein. Haben wir eine Chance, den Vater auch zu engagieren? Mit freundlichen Grüßen CK 23
Mitglied inaktiv - 10.09.2002, 20:05