Frage:
Unterhalt bei Unverheirateten/Zusammenlebenden
Mein Lebensgefährte (Angestellter) bestreitet meinen Unterhalt, da ich mit meinen Gewerbeeinkünften sogar unter dem Existenzmin. liege. Er überweist es mir nicht direkt, sondern bezahlt alles, was für den Lebensunterhalt notwendig ist.
Lt. Internet besagt das Gesetz Folgendes:
"Aufwendungen für den Unterhalt gesetzlich Unterhaltsberechtigter und diesen gleichgestellten Personen sind mit einem Höchstbetrag bis zu 7.680 EUR im VZ 2004 (VZ 2003: 7.188 EUR) als außergewöhnliche Belastung abziehbar (§ 33a Abs. 1 EStG). Den gesetzlich Unterhaltsberechtigten sind andere Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt wurden."
Muss/kann das FA solche Art von Unterhalt anerkennen? Fakt ist, dass ich - ohne den Unterhalt meines Lebensgefährten - öffentliche Mittel wie z.B. Sozialhilfe beantragen müsste.
Vielen Dank
Ihre Elfi
Mitglied inaktiv - 24.08.2005, 12:32
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Unterhalt bei Unverheirateten/Zusammenlebenden
Hallo!
Ich habe einige Jahre im Sozialamt gearbeitet und wurde daher des öfteren mit dieser Thematik konfrontiert. Viele Frauen kamen zu uns und beantragten nur "pro forma" Sozialhilfe mit der Bitte um einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Wenn der Mann dann diesen Ablehnungsbescheid dem Finanzamt als Nachweis über die gewährte Unterstützungsleistung vorlegt, wird es so anerkannt;-)
Mitglied inaktiv - 24.08.2005, 12:37
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Unterhalt bei Unverheirateten/Zusammenlebenden
Hallo murmeline,
vielen lieben Dank für die superschnelle Antwort. Sind Sie sich sicher, dass diese Frauen auch nur Lebensgefährtinnen und keine Ehefrauen waren?
Wissen Sie ob wir generell nicht auch ohne Ablehnung des Sozialamtes eine Chance hätten?
Was ich nie verstanden habe, ich war bereits ausgezogen und damals 25 J. und hätte vorübergehend Unterstützung gebrauchen können, dass das Sozialamt meine Eltern angeschrieben hat. Die sollten eigentlich davon gar nicht in Kenntnis gesetzt werden.
Ist das heute auch noch so, obwohl ich mit jemanden zusammenlebe? Wissen Sie das?
Herzlichen Dank für diese Info,
Elfi
Mitglied inaktiv - 24.08.2005, 13:09
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Unterhalt bei Unverheirateten/Zusammenlebenden
Hallo zurück;-) Aaalso: es handelte sich definitiv um Lebensgefährtinnen und keine Ehefrauen, und sie kamen ganz gezielt mit dem Ansinnen zu uns, einen Ablehnungsbescheid zu erhalten, da das Finanzamt diesen als Nachweis braucht. Ich arbeite im Bereich der Oberfinanzdirektion Köln - ob das bundesweit so Usus ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis*sorry*
Wir Sachbearbeiter wußten also gleich Bescheid, was die Leute wollten, machten eine kurze Berechnung, woraus hervorging, dass der Mann zuviel verdient und die Partnerin daher keinen Anspruch beim Sozialamt hat, und legten diese Berechnung dem Ablehnungsbescheid als Anlage bei.
Mit den Eltern ist es heute nicht mehr so. Es gibt ja keine Sozialhilfe mehr, sondern Hartz. Und wenn ein volljähriges Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat und nicht mehr mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, sind die Eltern auch nicht mehr zuständig.
LG Murmeline
Mitglied inaktiv - 24.08.2005, 13:33
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Unterhalt bei Unverheirateten/Zusammenlebenden
Mensch Murmeline, Sozialamt, Oberfinanzdirektion Köln, Sie wären genau der richtige Ansprechpartner für mich:-) Seit Tagen bin ich im Internet unterwegs und versuche meine Infos zusammenzubekommen. Ich werd noch verrückt.
Was für Unterlagen haben Sie denn von den Lebensgefährtinnen;-) gebraucht?
Ich werde morgen früh gleich mein Glück beim Sozialamt versuchen, obwohl ich glaube, dass das heutzutage nicht mehr möglich ist. Die Gesetze haben sich bestimmt geändert.
Wenn ich nur schonmal wüsste, ob wir es gesetzlich gesehen überhaupt probieren können oder ob wir mit unserem "Lebenstil" sofort abgelehnt werden (hab ja ein Gewerbe). Es ist ja auch die Frage, ob wir die Unterhaltsleistungen im Einzelnen nachweisen müssen, denn dadurch dass er vieles bar abholt und bezahlt und ich keine direkten Überweisungen erhalte, ist da auch noch die Frage der Anerkennung.
Und zuguterletzt noch - weil´s ja nicht schon genug Arbeit ist, sich die Infos zusammenzusuchen - kommt dann noch die Berechnung. Das Finanzamt schreibt einen Prozentsatz der Zumutbarkeit vor, also was meinem Lebensgefährten aufgrund des Einkommens zumutbar ist. Erst was darüber hinausgeht, kann steuerlich geltend gemacht werden.
Und ICH muss den Unterhalt ja auch wieder als Einkünfte angeben.
So muss ich noch herausfinden, wie man das berechnet und ob sich das für uns überhaupt lohnt.
Was für Unterlagen bräuchte ich morgen als Nachweis, Murmeline?
Herzlichen Dank,
"eine bald durchdrehende Elfi"
Mitglied inaktiv - 24.08.2005, 14:14
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Unterhalt bei Unverheirateten/Zusammenlebenden
Jetzt muß ich mal haarscharf überlegen, denn ich wurde inzwischen in ein anderes Amt versetzt;-)
Was mir noch so einfällt:
-Mietvertrag
-Gehaltsabrechnungen des Partners, auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld (falls vorhanden)
-Nachweis über Krankenversicherungsbeitrag von beiden (sofern nicht gesetzlich pflichtversichert)
-Nachweise über eventuelles Vermögen (begünstigt die Ablehnung;-)
Am besten vorher bei der Agentur für Arbeit anrufen und erklären, dass nur ein Ablehnungsbescheid gewünscht wird und gar keine Hilfe bezogen werden soll. Dann weiß der Sachbearbeiter gleich Bescheid, vergibt einen Termin und sagt, welche Unterlagen er braucht!
Viel Glück und Erfolg,
Murmeline
Mitglied inaktiv - 24.08.2005, 14:24
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Unterhalt bei Unverheirateten/Zusammenlebenden
Mensch Elfi, Du machst Du ja ganz kirre! :-)
Ich habe das mit meinem LG auch durchgezogen.
Allerdings hat er bei uns von MIR den Unterhalt bekommen :-)
ICH hab eihn steuermindern angesetzt, er stuererhöhend und dazu noch unterschrieben in einer Bestätigung, daß er den Unterhalt erhalten hat.
Fertig!
Dazu habe ich sicherheitshalber (hätte es gar nicht gebraucht) aber mtl. auf eines seiner Konten einen Betrag X überwiesen, der sich "!Unterhalt" nannte. Ich sage aber jetzt nicht, was wir *hüstel* dann davon mtl. gezahlt haben :-)))
Er hatte damals auch ein Mini-Gewerbe und eine ganz geringe TZ Beschäftigung.
Also: mach halblang!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 15:48