Hallo,
die erste Tochter meines Mannes wird jetzt 18 Jahre alt und macht eine Ausbildung. Unser gemeinsamer Sohn ist 3 Jahre alt. ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass mein Sohn "beim Unterhalt mit berücksichtigt" werden kann, d.h. dass wir für das erste Kind dann weniger zahlen müssten. Ist das richtig oder richtet sich der Unterhalt strikt nach Einkommen/Düsseldorfer Tabelle?
Die Ex-Frau meines Mannes arbeitet nicht, hat ebenfalls noch ein 12jähriges und ein 3jähriges Kind. Müsste sie nicht auch für den Unterhalt ihren 18jährigen Tochter aufkommen?
Danke...
Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 10:54
Antwort auf:
Unterhalt Stiefkind mit leiblichem Kind
Hallo,
1. Es kommt darauf an, wo das Kind wohnt
2. Das andere Kind spielt eine Rolle, weil es eine halbe Gruppe in der düss. Tabelle ausmacht - und, wenn ein Mangelfall vorliegt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2008
Antwort auf:
Unterhalt Stiefkind mit leiblichem Kind
Kommt auf sein Einkommen an und wieviel Unterhaltsberechtigte vorhanden sind und der Düsseldorfer Tabelle.
Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 11:37
Antwort auf:
Unterhalt Stiefkind mit leiblichem Kind
UND die Ausbildungsvergütung wird teilw. angerechnet!
Also:
1. ) Kommt darauf an, auf welcher Grundlage bisher Unterhalt gezahlt wurde.
ggf. kann eine Stufe tiefer in der DüTab gegangen werden, ist aber eher unwahrscheinlich.
Ab 2008 gilt eine neue DT:
bei Kindern über 18 jahren wird das VOLLE Kindergeld von dem betrag der DT abgezogen.
Dazu kann eben noch das Azubigehalt angerechnet werden. Ca. alles, was über 90,- EUR hinausgeht (ggf. noch zusätzlich Ausbildungskosten).
Ganz grob: wenn das Mädel 300 netto rausbekommt, muß sie sich alles über 90 EUR anrechnen lassen, außer sie hat viel Sprit- oder Buskosten.
Ich hab das hier gerade bei uns durch und es sieht ganz grob so aus:
Unterhalt nach DT: 450,-
Abzug volles Kindergeld 150,-
= Unterhalt ab 18 J.: 300,- EUR
aber:
Anrechnung Azubigehalt.
300 -90(Freibetrag) = 210,-
bei uns noch hohe Spritkosten = 100,-
= 210-100=110,- die noch von den 300 abgezogen werden können
= Unterhalt der zu überweisen ist: 190 EUR
Dieser Unterhalt wird direkt dem Mädel, NICHT der Mutter geschuldet!
Dies gilt, wenn das Mädel noch bei Mama wohnt und dort "Naturalunterhalt" bekommt.
Das ist eine ganz grobe beispielhafte Berechnung, um eine Orientierung zu geben.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 20:43