Unbefristeter Arbeitsvertrag - 400,- Basis

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unbefristeter Arbeitsvertrag - 400,- Basis

Hallo Frau Bader, das Team und alle andere! Meine kleien Tochter ist im Juli 2003 zur Welt gekommen, habe ab da Erziehungsurlaub für die nächsten 3 Jahre beantragt. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Und vor kurzem wurde ich überraschender Weise gefragt, ob ich ein paar Tage im Motat aushelfen könnte (ca. 30-40 Std./Mo. >>> 400,- Euro Basis). Meine Frage: -was muß ich beim Gespräch alles beach ten? Oder sogar verhandeln??? -gibt es einen befristeten Arbeitsvertrag und welche Auswirkung hat er auf meinen unbefristeten Arbeitsvertrag? -muß man dies bei der Lohnsteuererkl. vorlegen? Würde mich über jede Atwort mit viel Information freuen. Vielen Dank im Vorraus Nath.

Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 11:29



Antwort auf: Unbefristeter Arbeitsvertrag - 400,- Basis

Hallo, der Frist sollte im Vertrag aufgenommen werden. Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr - Sozialversicherung: wird pauschal iHv 10 % vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansrüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2004



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