Liebe Frau Bader,
werden bei der Berechnung des Arbeitgeberanteils am Mutterschaftsgeld Umsatzbeteiligungen grundsätzlich nicht eingerechnet? Ich bin Januar diesen Jahres in den Mutterschutz gegangen und habe in den Monaten 11 und 12/01 zu meinem Grundgehalt eine Umsatzbeteiligung bekommen. Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes wurde aber vom Arbeitgeber nur mein Grundgehalt berücksichtigt. Ist das so richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Manuela
Mitglied inaktiv - 19.11.2002, 12:39
Antwort auf:
Umsatzbeteiligung bei Mutterschaftsgeld
Liebe Ela,
Wie hoch das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse ist, richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bzw. der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist (vor der Entbindung). Es beträgt jedoch höchstens 13 EURO für jeden Kalendertag.
Beispiel:
Bruttolohn letzte drei Monate durchschnittlich = EURO 1500.
Nettolohn= 975 EURO
1. Schritt: mtl. Nettolohn x 3 Bsp.: 975 x 3 : 90= 32,50
3 Monate á 30 Tage
2. Schritt: KK= 13 EURO, Rest AG= 19,50 EURO
Lag Ihr durchschnittliches Netto-Arbeitsentgelt höher, erhalten Sie die Differenz von Ihrem Arbeitgeber. Er muss diesen Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen.
Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, vorausgesetzt, Sie waren dort schon vorher versichert und haben keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen. Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie aber, auch wenn Sie keine beitragspflichtigen Einnahmen haben, grundsätzlich den Mindestbeitrag zahlen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2002