Ich habe mich vom Vater meines Kindes (knapp 2 Jahre) getrennt. Wir waren nicht miteinander verheiratet und haben auch nicht zusammen gewohnt. Habe ich rechtliche Möglichkeiten, ihm den Umgang mit dem Kind zu verbieten? Welche Gründe sprächen dafür, ihm das Umgangsrecht zu entziehen? Es geht dabei nicht um mich (Rache, verletzte Gefühle o.ä.), sondern mir liegt das Wohl meines Kindes am Herzen!!!!!
Mitglied inaktiv - 11.12.2002, 21:14